AK fordert gleiches Recht für alle Ausbildungszweige
Wien (OTS) - Im Bereich der Lehrlingsausbildung besteht bei den
Fahrtkosten nach wie vor eine Ungleichheit. Eine bevorstehende
Gesetzesänderung bringt nun eine Verbesserung für SchülerInnen, die
ein Praktikum absolvieren müssen - für Lehrlinge gilt diese
Verbesserung nicht. Lehrlinge, die eine lehrgangsmäßige Berufsschule
besuchen, bekommen zwar eine monatliche Fahrtkostenbeihilfe, die
tatsächlichen Kosten liegen aber beträchtlich höher. "Die anstehende
Novellierung hätte das leicht aus der Welt schaffen können", sagt
Christoph Klein, Bereichsleiter für Soziales in der AK Wien und
fordert die Übernahme der tatsächlichen Kosten auch bei Lehrlingen:
"Der Nationalrat sollte für eine gerechte Lösung sorgen."
Die Forderungen, dass Schülerinnen und Schüler, die ein
verpflichtendes Praktikum außerhalb des Schulstandortes machen müssen
und die dafür entstehenden Fahrtkosten für ihr Praktikum durch eine
Fahrtenbeihilfe ersetzt bekommen, kam auf Initiative von Linzer
KrankenpflegeschülerInnen zustande. Sie wurden dabei von der
Arbeiterkammer unterstützt. Durch die neue Regelung kommt es zu einer
Kostenentlastung für die Eltern.
Lehrlinge werden gegenüber den SchülerInnen bei der Übernahme der
Fahrtkosten aber wesentlich schlechter gestellt. Alle, die eine
lehrgangsmäßige Berufsschule besuchen müssen, sind für einen längeren
Zeitraum (8-10 Wochen) in einem Internat untergebracht. Dass diese in
der Regel 15- bis 17-jährigen am Wochenende zu ihren Eltern fahren
möchten, ist sicher nicht weniger berechtigt als bei gleichaltrigen
Schülern. Viele dieser Internate werden am Wochenende von den
Betreibern auch geschlossen, die betroffenen Lehrlinge haben dann gar
keine andere Wahl als für das Wochenende den Heimweg anzutreten.
Es ist zwar eine pauschalierte Fahrtkostenbeihilfe gesetzlich
vorgesehen, aber nur einmal im Monat und deckt daher nie die
tatsächlich entstehenden Kosten. Die AK fordert daher, dass den
Lehrlingen wenigstens einmal wöchentlich die Heimfahrt zu ihren
Eltern ohne zusätzliche finanzielle Belastungen ermöglicht werden
soll. "Lehrlinge sollen den Schülerinnen und Schülern gleichgestellt
werden. Die Lehrlinge müssen mit ihrer Lehrlingsentschädigung
ohnedies den Internatsaufenthalt finanzieren. Die Kostenübernahme der
tatsächlich entstandenen Fahrtkosten ist aus Gründen der
Gerechtigkeit längst fällig", fordert Klein.
Beispiele:
Ein Prozeßleittechnikerlehrling aus Traiskirchen besucht die
Berufschule/Internat für 10 Wochen in Gmunden. Er zahlt für eine Hin-
und Rückfahrt mit der Vorteilskarte 33/ohne Vorteilskarte 66,80 Euro.
Die gewährte Fahrtkostenpauschale beträgt 42 Euro.
Ein Pflastererlehrling aus Bregenz besucht die
Berufschule/Internat für 10 Wochen in Graz. Er zahlt mit
Vorteilskarte 57,20/ohne Vorteilskarte 114,40 Euro für eine Heimfahrt
tour und retour und erhält eine monatliche Fahrtkostenpauschale von
58 Euro.
Ein Friseurlehrling aus Neunkirchen besucht die
Berufsschule/Internat in Hollabrunn für 8 Wochen. Hin und zurück
kostet ihn eine Heimfahrt ohne Vorteilskarte 33/ mit Vorteilskarte 19
Euro. Die monatliche Pauschale beträgt 42 Euro.
OTS0032 2004-07-06/09:34
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW