• 01.07.2004, 12:33:20
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  • OTS0183 OTW0183

Kuntzl zu Elternteilzeit: Kein Rechtsanspruch, Wenige profitieren

Wien (SK) "Von der heute in Kraft tretenden Regelung zur
Elternteilzeit können bedauerlicherweise nur wenige Beschäftigte
profitieren." SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl zeigte sich am
Donnerstag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ befremdet über die
"Lobeshymnen der Regierungsvertreter". "Durch die willkürlichen
Einschränkungen und der Notwendigkeit einer Zustimmung des
Arbeitgebers, bleibt dieses Gesetz substanzlos." Kuntzl verwies auf
die Bestimmungen wonach Eltern bis zum siebten Lebensjahr eines
Kindes bei einer Betriebsgröße von Mindestens 20 MitarbeiterInnen und
nach einer Beschäftigungsdauer von Mindestens drei Jahren, in
Teilzeit gehen können. ****

"In der betroffen Altersgruppe der 20- bis 45-Jährigen, sind
lediglich rund 23 Prozent berechtigt Elternteilzeit zu beanspruchen.
Wo ist da der große Wurf? Beschäftigte in Kleinbetrieben werden hier
klar diskriminiert, obwohl sie keinen Einfluss auf ihre Betriebsgröße
haben. Außerdem ist der Rechtsanspruch schlichtweg nicht gegeben. Der
Arbeitgeber muss in jeden Fall zustimmen, selbst wenn alle
Bedingungen erfüllt sind, bleiben die Beschäftigten Bittesteller vor
ihrem Chef", so Kuntzl. Der Weg zum Arbeitsgericht sei in Tagen der
grassierenden Arbeitslosigkeit für ArbeitnehmerInnen unzumutbar.
Ähnlich verwässert sei die Regelung für so genannte Filialbetriebe.
Hier biete das Gesetz ArbeitgeberInnen ein willkommenes Schlupfloch.
Bei mehreren Standorten könne sie in Verhandlungen mit ihren
MitarbeiterInnen diese Gesetzeslücke nutzen, um die Ansprüche der
Eltern gänzlich zu sabotieren. Alles in Allem bleibt es offen ob
Beschäftigte tatsächlich von dieser Novelle profitieren werden und
wie Viele ihre Ansprüche durchsetzen können. "Wir werden die
Entwicklungen genau beobachten und fordern ehestbaldig eine
Evaluierung des Gesetzes. Schließlich bleibt unser Ziel ein
tatsächliches Recht auf Elternteilzeit für alle ArbeitnehmerInnen zu
verankern", schloss Kuntzl. (Schluss) js/mm

OTS0183    2004-07-01/12:33

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