Stoisits: Gleichbehandlungsgesetz tritt heute in Kraft - Mangelhafte Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien
Regierung will keinen echten Schutz vor Diskriminierung für Minderheiten
OTS (Wien) - Mit einjähriger Verspätung tritt heute ein Gesetz in Kraft, das die EU-Antirassismus- und -Antidiskriminierungsrichtlinie in Österreich umsetzen soll. "Dieses Gleichbehandlungsgesetz der schwarz-blauen Regierung wird die Antidiskriminierungsrichtlinien aber nur unvollständig umsetzen", kritisiert die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Terezija Stoisits.
Die von der EU vorgeschriebene Beweislasterleichterung zugunsten des Diskriminierungsopfers, die notwendige unabhängige und mit Ressourcen ausgestattete Anlaufstelle zur Unterstützung der Opfer, die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von Bundesbediensteten in der Gleichbehandlungsanwaltschaft und vieles mehr seien durch dieses Gesetz schlicht nicht gegeben. Außerdem habe die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf auf einen einheitlichen Schutz vor Diskriminierung für alle Opfergruppen bewusst verzichtet und unterschiedliche Schutzniveaus für Lesben und Schwule, Frauen und Männer, Rassismusopfer und andere geschaffen, so Stoisits.
"Die Grünen verlangen ein starkes Antidiskriminierungsgesetz, das gegen Diskriminierung von allen Minderheitengruppen effektiv eingesetzt werden kann. Wir werden uns auch weiterhin mit einem zahnlosen Gleichbehandlungsgesetz nicht zufrieden geben", schließt Stoisits.
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