Regierung will keinen echten Schutz vor Diskriminierung für Minderheiten
OTS (Wien) - Mit einjähriger Verspätung tritt heute ein Gesetz in
Kraft, das die EU-Antirassismus- und -Antidiskriminierungsrichtlinie
in Österreich umsetzen soll. "Dieses Gleichbehandlungsgesetz der
schwarz-blauen Regierung wird die Antidiskriminierungsrichtlinien
aber nur unvollständig umsetzen", kritisiert die
Menschenrechtssprecherin der Grünen, Terezija Stoisits.
Die von der EU vorgeschriebene Beweislasterleichterung zugunsten des
Diskriminierungsopfers, die notwendige unabhängige und mit Ressourcen
ausgestattete Anlaufstelle zur Unterstützung der Opfer, die
Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von Bundesbediensteten in der
Gleichbehandlungsanwaltschaft und vieles mehr seien durch dieses
Gesetz schlicht nicht gegeben. Außerdem habe die Bundesregierung mit
ihrem Gesetzesentwurf auf einen einheitlichen Schutz vor
Diskriminierung für alle Opfergruppen bewusst verzichtet und
unterschiedliche Schutzniveaus für Lesben und Schwule, Frauen und
Männer, Rassismusopfer und andere geschaffen, so Stoisits.
"Die Grünen verlangen ein starkes Antidiskriminierungsgesetz, das
gegen Diskriminierung von allen Minderheitengruppen effektiv
eingesetzt werden kann. Wir werden uns auch weiterhin mit einem
zahnlosen Gleichbehandlungsgesetz nicht zufrieden geben", schließt
Stoisits.
Rückfragehinweis: Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, presse@gruene.at
OTS0169 2004-07-01/12:15
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