• 01.07.2004, 11:21:32
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  • OTS0113 OTW0113

Strache zu Heinz Mayer: Wasser predigen und Wein trinken!

Wien, 01-07-2004 (fpd) - "Der Verfassungsgerichtshof ist die höchste
Instanz, trifft er eine Entscheidung, ist das bindend für alle!"
Diese Aussage von Heinz Mayer vom 15. Dezember 2001 zur Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) bezüglich zweisprachiger
Ortstafeln in Kärnten sei selbstverständlich auch in der Frage des
Ausländerwahlrechts für Wien gültig, stellte heute der
Landesparteiobmann der Wiener FPÖ, LAbg. GR Heinz-Christian Strache
fest.

Wenn Verfassungsrechtler Heinz Mayer die Aufhebung des Wiener
Ausländerwahlrechtes durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) als
"nicht nachvollziehbar" kritisiert und "juristische Kunstgriffe" ins
Spiel bringt, dann sei er an eben sein Zitat erinnert, wonach der
Verfassungsgerichtshof die höchste Instanz darstelle, so Strache.

Mayer, der gerne als Kritiker der FPÖ in Erscheinung getreten sei und
sich dabei oftmals hinter dem Schild als Verfassungsrechtler
versteckt habe, möge zur Kenntnis nehmen, daß seine von ihm selbst
aufgestellten Regeln auch in dieser Frage zu gelten haben. Wasser
predigen und Wien trinken sei eines Universitätsprofessors unwürdig,
so Strache abschließend. (Schluß) jen

OTS0113    2004-07-01/11:21

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