• 01.07.2004, 10:47:29
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ÖAMTC: Wer den Tacho 'zurückdreht', macht sich strafbar

Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren drohen bei gewerbsmäßiger Manipulationen

Wien (ÖAMTC-Presse) - Manipulieren von Kilometerständen ist kein
Kavaliersdelikt, wie ein am heutigen Mittwoch abgehaltener Prozess in
Oberösterreich beweist. Bei diesem Gerichtsverfahren geht es um 118
Fälle von Manipulation bei Kfz-Tachoständen. "Das 'zurückdrehen' von
Kilometerständen ist als Betrug gerichtlich strafbar, wenn dem Kunden
der Kauf eines bestimmten Fahrzeugs durch den niedrigeren
Kilometerstand schmackhaft gemacht worden ist und dem Verkäufer
Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden kann. Es
droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen", weiß ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Wer solche Kilometerstands-Manipulationen gar gewerbsmäßig betreibt,
muss mit Strafen von bis zu fünf Jahren rechnen.

Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Kauf von Privat an
Privat oder von Autohändler an den Konsumenten erfolgt ist. Wer sein
Auto verkauft, ohne den Käufer auf den manipulierten Kilometerstand
hinzuweisen, kann belangt werden. Auch wenn ein Betrugsvorsatz nicht
nachgewiesen werden kann, ist der Käufer nach Ansicht des
ÖAMTC-Juristen nicht machtlos: "Der Konsument kann den Vertrag
innerhalb von drei Jahren bei Gericht wegen Irrtums anfechten oder
auf Vertragsanpassung, also Rückforderung des zu viel bezahlten
Preises, klagen. Voraussetzung in diesem Fall ist, dass der Irrtum
durch den Verkäufer veranlasst worden und der Kilometerstand eine
wesentliche Voraussetzung für das Zustandekommen des Geschäftes
gewesen ist."

Clubjurist Hoffer warnt auch vor den Angeboten in diversen
Zeitungen zur "Justierung" oder "Korrektur" des Tachostandes. An
einem Betrug ändern solche "legale" Angebote von konzessionierten
Gewerbebetrieben nichts. Seriöse Gewerbebetriebe weisen ihre Kunden
auf diesen Umstand hin.

So erkennt der Laie einen manipulierten Tacho

Es ist auch für den technischen Laien möglich, einen manipulierten
Kilometerzähler zu enttarnen. Wenn mehrere oder sogar alle
Begutachtungsblätter der Pickerl-Überprüfung vorgelegt werden können
und die Kilometerangaben nachvollziehbar sind, liegt ziemlich sicher
keine Manipulation vor. Wirkt die Kilometerangabe auf dem
Begutachtungsblatt gefälscht oder unglaubwürdig, kann man die Kopie
auch mit dem Original der Werkstätte vergleichen. "Auch ein Blick in
das Serviceheft kann hilfreich sein. Fehlen Eintragungen, so könnte
eine Manipulation vorliegen", weiß ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang.

Erkennbar sind Manipulationen am Tacho auch an übermäßigen
Gebrauchsspuren: Durchgesessene Sitze, abgewetzte Pedale und ein
abgegriffenes Lenkrad sind Abnutzungserscheinungen, die zu einem
Fahrzeug passen, das schon mehr als 120.000 Kilometer "auf dem
Buckel" hat, nicht aber zu einem mit gerade 60.000 Kilometern. "Ein
alter Prüfbericht, ein Anruf beim Vorbesitzer oder ein
Ölwechsel-Aufkleber mit Kilometerangabe kann häufig Aufklärung bei
nebulosen Kilometerständen bringen", weiß Lang.

Sicherheit beim Gebrauchtwagen-Kauf bringt eine Kaufüberprüfung
bei einem der Stützpunkte des ÖAMTC. Bei dieser speziellen
Überprüfung wird das Fahrzeug peinlich genau gecheckt. Übrigens: Für
den Zustand eine Autos ist nicht alleine der Kilometerstand
ausschlaggebend, sondern auch die Art und Weise wie es bewegt worden
ist. "Ein Auto, das meistens im Überlandverkehr auf langen Strecken
schonend gefahren worden ist, hat weniger Abnützungserscheinungen als
ein Kfz, das im Stadtverkehr nur im Kurzstreckenbetrieb eingesetzt
war", erklärt ÖAMTC-Cheftechniker Lang abschließend.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Michael Holzinger

OTS0087    2004-07-01/10:47

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