• 30.06.2004, 14:14:09
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  • OTS0234 OTW0234

Außergerichtliche Konfliktlösung beim Nachbarschaftsstreit: Rechtsanwaltskammern bieten Schlichtungsstellen und Mediation.

Wien (OTS) - Am 1. Juli 2004 tritt das
Nachbarrechts-Änderungsgesetz in Kraft. Erstmals sieht der
Gesetzgeber darin den außergerichtlichen Schlichtungsversuch
verbindlich vor. In allen neun österreichischen Rechtsanwaltskammern
wurden Schlichtungsstellen eingerichtet, die dazu angerufen werden
können. Das Motto: "Schlichten statt richten".

Konflikte "am Gartenzaun" haben meist banale Anlässe, etwa Zweige,
die ins Grundstück des anderen ragen oder Hecken, die über die
Grenzen wachsen, Bäume die Schatten werfen. Streitereien, die sich um
den "Entzug von Licht und Luft" drehen, sollen künftig möglichst
außergerichtlich bereinigt werden. Eine Schlichtung im Vorfeld ist ab
sofort gesetzlich verbindlich, erst wenn diese scheitert kommt der
Fall vor Gericht. Auch die anwaltliche Mediation ist als
Streitbeilegungsinstrument besonders geeignet.

Rechtsanwalts-Präsident Dr. Gerhard Benn-
Ibler: "Nachbarschaftskonflikte sind immer emotional, eskalieren
häufig und enden oft in teuren Prozessen, die in keinem Verhältnis
zum Wert des Streitgegenstandes stehen. Die außergerichtliche Lösung
stellt daher in den meisten Fällen die schnellere und
kostengünstigere Variante dar."

Um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden, haben
Österreichs Rechtsanwaltskammern Schlichtungsstellen in allen
Bundesländern eingerichtet, die Ratsuchende schnell, unbürokratisch
und kostengünstig in Anspruch nehmen können. Eine
Schlichtungsverhandlung kostet nicht mehr als 250 Euro. Dr.
Waltraute Steger, Vizepräsidentin der österreichischen
Rechtsanwaltschaft und seit Jahren im Bereich Mediation aktiv:
"Gerade im Nachbarschaftsstreit ist die außergerichtliche Austragung
besonders zu empfehlen. Die streitenden Parteien erarbeiten eine
gemeinsame Lösung, die in der Folge von beiden Seiten - sowohl
emotional als auch inhaltlich - getragen werden kann."

Mehr Information unter www.rechtsanwaelte.at  bzw. unter
   http://www.avm.co.at.

Österreichs Rechtsanwälte haben 1997 die Anwaltliche Vereinigung
für Mediation, AVM, mit Sitz in Wien gegründet, der rund 300
Rechtsanwälte angehören. Zusätzlich zur juristischen Ausbildung
verfügen anwaltliche Mediatoren über spezielle Kenntnisse wie
Kommunikations-, Verhandlungstechniken. Die Ausbildung zum
anwaltlichen Mediator beträgt derzeit 200 Stunden. Eine Mediation
läuft meist in vier bis fünf Phasen ab und endet mit einer
Mediationsvereinbarung. Schwerpunkte der Mediation sind das
Familien-, Wirtschafts- und Umweltrecht.

OTS0234    2004-06-30/14:14

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