Teilnahme an ausländischen Glücksspielen verboten, wenn von Österreich aus Einsätze geleistet werden - Strafen bis zu 7.500 Euro - Finanzministerium eingeschaltet
Wien (OTS) - "Viele Konsumenten haben in den letzten Wochen einen
persönlich adressierten Brief ohne Absender erhalten, in dem
steuerfreies Bargeld unter www.casino-club.com versprochen wird",
sagt AK Expertin Ulrike Ginner. Der Casino-Club ist laut dessen
Angaben von der Regierung von Curacao auf den niederländischen
Antillen zugelassen. "Es ist verboten, bei ausländischen
Glücksspielen mitzutun, wenn vom Inland aus Einsätze getätigt werden.
Daher: Finger weg - es drohen Strafen bis zu 7.500 Euro", warnt
Ginner. Die AK hat bereits das Finanzministerium zur Prüfung
aufgefordert.
Das Schreiben, das in den letzten Wochen in den Briefkästen vieler
KonsumentInnen landete, verspricht steuerfreies Bargeld aus einem
Internetcasino. "Unter der Adresse www.casino-club.com kann
Gratis-Casino-Software heruntergeladen werden, mit der Spiele ohne
Geldeinsatz abgewickelt werden können", weiß Ginner. Es kann aber
auch gleichzeitig ein Casino-Club-Konto eröffnet werden. Dazu gibt es
25 Euro als Begrüßungsgeschenk zusammen mit der ersten Einzahlung.
Bei Spielen wie Roulette, Black Jack, Poker und Baccara kann viel
steuerfreies Bargeld gewonnen werden.
Der Casino-Club ist gemäß Angaben der Betreiber durch die
Regierung von Curacao auf den niederländischen Antillen staatlich
lizenziert, der Server ist ebenfalls dort registriert. Weitere
Recherchen der AK ergaben, dass auch in Deutschland Ansprechpersonen
zu finden sind.
"In Österreich besteht nach wie vor ein gesetzliches
Glücksspielmonopol", sagt Ginner. Glücksspiele dürfen nur von
konzessionierten Unternehmen durchgeführt werden, wobei sie ihren
Sitz im Inland haben müssen. Und auch die Teilnahme an ausländischen
Glücksspielen ist verboten, wenn die erforderlichen Spieleinsätze vom
Inland aus geleistet werden. Seit Ende 2003 ist auch die Bewerbung
von ausländischen Glücksspielen strafbar. Das bedeutet, dass in
Medien nicht für ausländische Gewinspiele geworben werden darf,
deshalb ist der Casino-Club offensichtlich auf das Direktmailing
ausgewichen. Die AK hat bereits das Finanzministerium über den
Casinoclub informiert und ersucht, die Angelegenheit zu überprüfen
und allenfalls ein Strafverfahren einzuleiten.
OTS0076 2004-06-30/10:28
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