• 28.06.2004, 12:26:17
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SPÖ-Enquete zum Thema "Die Schenkungssteuer im Lichte des Gleichheitssatzes"

Wien (SK) Aus Anlass der anstehenden Veröffentlichung des
Rechnungshofberichtes über die "Außenprüfung bei den Finanzämtern"
veranstaltete die SPÖ-Parlamentsfraktion, vertreten durch
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, am Montag eine Enquete mit
namhaften Experten. Es wurden sowohl steuerliche, als auch
verfassungsrechtliche Fragen diskutiert, die insbesondere auf die
Prüfung des Steuerfalls Grasser zurückgeht. "Es ist dies die erste
wissenschaftliche Diskussion zu dieser Thematik", hielt Jarolim fest,
"unser Wunsch war es, noch vor der Veröffentlichung des
Rechnungshofberichtes darzustellen, wie die Thematik aus
verschiedenen Bereichen gesehen wird". Es diskutierten der Professor
für Finanzrecht Werner Doralt, der Professor für Verwaltungsrecht
Bernd-Christian Funk, Alfred Worm (Chefredakteur der Zeitschrift
"News"), der deutsche Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen Ebeling und
Robert Reiter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. ****

Doralt ging konkret auf den Fall Grasser ein und erklärte,
dass aus seiner Sicht die Zuwendung der Industriellenvereinigung an
den Verein zur Förderung der New Economy steuerpflichtig wäre. Der
Hinweis auf die Gemeinnützigkeit als ursprüngliche Begründung für die
Steuerfreiheit konnte nicht aufrechterhalten werden, weil sowohl die
tatsächliche Geschäftsführung, als auch die Vereinssatzung
Gemeinnützigkeit ausschließe. Daher hat das Ministerium die
Steuerfreiheit in der Folge anders begründet: Im Juli 2003 hat
Staatssekretär Finz angeführt, dass es sich um eine satzungsgemäße
Zuwendung handle, die nicht der Schenkungssteuer unterliege. Dabei
wurde unter anderem auf die Stiftungsrichtlinien verwiesen. Es sei
aber festzuhalten, so Doralt, dass das Recht bei Stiftungen nicht auf
Vereine übertragen werden könne, da bei der Stiftung das
Stiftungsvermögen zwingend einem vom Gründer vorab bestimmten Zweck
zuzuführen ist, während ein Verein seinen Zweck jederzeit ändern
könne. Die augenblickliche Diskussion drehe sich vor allem darum, was
satzungsmäßige Zuwendung bedeute - alles was nicht satzungswidrig
ist, oder, was in der Satzung vorgesehen ist. "Die Zuwendung der
Industriellenvereinigung an den Verein zur Förderung der New Economy
ist nicht satzungswidrig, sie ist aber gewiss nicht vorgesehen",
hielt Doralt fest. Das Finanzministerium habe jüngst auf eine
parlamentarische Anfrage mitgeteilt, dass satzungsgemäße Zuwendung
aber in der Satzung vorgesehen bedeute. "Damit wird quasi erklärt,
dass der Verein zur Förderung der New Economy und die
Industriellenvereinigung doch schenkungssteuerpflichtig sind", so
Doralts Schlussfolgerung.

Jarolim betonte, dass es im Parlament augenblicklich eine
breite Diskussion darüber gebe, wie die weiteren legistischen
Maßnahmen auszusehen hätten. "Wir sind der Meinung, dass es für
konkrete Maßnahmen noch zu früh ist, weil diese erst umgesetzt werden
sollten, wenn eine weitgehend einheitliche Meinung herrscht", so
Jarolim. Eine weitere wichtige Frage seien nun die Folgen für andere
Körperschaften aus der Beurteilung des Falls Grasser. Entscheidend
sei, welche Folgen, dem Gleichheitssatz folgend, diese Beurteilung
für alle anderen, dem Recht Unterworfenen, habe.

Ebeling erklärte, dass er sich zuerst auf die abstrahierte
Anfrage Jarolims mit dem Fall beschäftigt habe. Aus seiner Sicht
seien Ausnahmen im Schenkungssteuerrecht nur in besonderen
Ausnahmefällen gegeben. "Schenkungssteuer entsteht in jedem Fall", so
Ebeling in seiner Beurteilung. "Die bisher von der Österreichischen
Finanzverwaltung vertretene Auffassung würde geradezu zu
missbräuchlichen Gestaltungen herausfordern".

Reiter ging auf die Bewertungsproblematik bei Schenkungen
ein, die darin bestehe, wie ein gemeiner Wert aus einem fiktiv
erzielbaren Veräußerungspreis festgelegt wird. Zur Beurteilung der
Schenkungssteuer sei aber der Nutzen der erwartete wurde, nicht der
spätere, unter Umständen geringere Wert.

Funk diskutierte die Strukturprobleme, die durch den
konkreten Fall aufgezeigt werden. Einerseits gebe es das Problem des
Messens mit zweierlei Maß und andererseits die Bewertung in eigener
Sache. "Es gibt Indizien, dass hier mit zweierlei Maß gemessen
wurde", so Funk. Angesichts seiner Aussage, dass es sich um
"Vorfeldkorruption" handle, meinte Funk, dass es sich, aus heutiger
Sicht um Understatement handle. Das Problem sei, dass der Fiskus auch
die Behörde sei und dadurch Schwierigkeiten für das Gleichheitsgebot
bestehen würden. Diese Thematik werde auch auf europäischer Ebene
diskutiert hielt Funk fest. Die einzige Chance für die
Durchführbarkeit sah Funk in institutionellen Lösungen und
kontradiktorischen Elementen im Finanzverfahren.

Worm stellte fest, dass alle steuerpflichtigen Verfahren im
konkreten Fall rechtskräftig abgeschlossen seien. Allerdings habe
sich gezeigt, wie schwierig dieser Fall in jeder Hinsicht zu
beurteilen sei. Auch die Erhebungen der Strafjustiz wurden, trotz
erheblicher Widersprüche, erstaunlich schnell abgeschlossen. Worm
führte an, dass, wenn ein Verein dem Finanzminister eine Homepage
schenkt die vielleicht 100.000 Euro wert sei, für die aber 283.000
Euro bezahlt wurde, der Tatbestand der Untreue durch den
Vereinsobmann zu überprüfen wäre. Interessant sei, dass der
Rechnungshof zum ersten Mal die steuerliche Prüfung eines Einzelfalls
durchführe. Der Aufforderung des Rechnungshofes, Vergleichsfälle zu
nennen, die die Meinung des Finanzministeriums unterstützen würden,
konnte das Ministerium nicht nachkommen. Seine persönliche Meinung
sei, dass die Annahme der Homepage durch den Finanzminister ein
ethisches Problem sei. "In einer Republik, die nicht mit Bananen
handelt, ist es nicht zulässig, dass ein Finanzminister so etwas
annimmt", so Worm abschließend. (Schluss) js

OTS0121    2004-06-28/12:26

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