- 25.06.2004, 10:34:05
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WKÖ nimmt Forderung der Gewerkschaft Bau-Holz auf!
Entgeltfortzahlungsfonds muss wieder eingeführt werden
Wien (GBH/ÖGB). (OTS) - Erfreut zeigte sich der Bundesvorsitzende
der Gewerkschaft Bau-Holz und ÖGB-Vizepräsident Johann Driemer
darüber, dass in einem Initiativantrag zum Wirtschaftsparlament der
Wirtschaftskammer Österreich teilweise die Forderung der Gewerkschaft
Bau-Holz aufgenommen wurde, eine Refundierung von Lohnfortzahlungen
bei Krankheit einzuführen. Driemer: "Genau diese Refundierung war die
Aufgabe des von der Bundesregierung abgeschafften
Enntgeltfortzahlungsfonds, dessen Wiedereinführung die Gewerkschaft
Bau-Holz immer wieder eingefordert hat."++++
Die von der Bundesregierung beseitigte Entgeltfortzahlungsregelung
sah vor, dass alle Arbeitgeber Beiträge in einen Fonds einzahlen. Aus
diesem sogenannten Entgeltfortzahlungsfonds wurden von den
Krankenversicherungsträgern die Rückvergütungen an die jeweiligen
Arbeitgeber, deren ArbeitnehmerInnen erkrankt waren, geleistet.
Dieser Erstattungsbetrag berücksichtigte sowohl die Höhe des Entgelts
der ArbeitnehmerInnen als auch die Lohnnebenkosten. Kleinere
Unternehmen erhielten einen vollen Ersatz der Lohn- bzw.
Lohnnebenkosten.
Die Auflösung dieses Entgeltfortzahlungsfonds führte zu einer
deutlichen Steigerung in der Zahl der Auflösung von
Dienstverhältnissen im Krankenstand. Auf ArbeitnehmerInnen, die zwei
Wochen oder länger krank sind, wird Druck ausgeübt, einer
einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses mit
Wiedereinstellungszusage zuzustimmen. Im Falle einer Weigerung wird
oft die ehestmögliche Kündigung angedroht. Denn mit einer
einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses entfällt die
Verpflichtung des Dienstgebers zur Entgeltfortzahlung bis zum Ende
des Krankenstandes. In diesem Fall ist die Krankenkasse verpflichtet,
Krankengeld zu bezahlen.
Driemer: "Es ist klar, dass gerade Klein- und Mittelbetriebe, bei
denen mehrere ArbeitnehmerInnen gleichzeitig erkranken, mit der
derzeitigen unzureichenden Entgeltregelung eine große finanzielle
Belastung zu tragen haben. Diese finanzielle Last darf aber
keinesfalls auf die ArbeitnehmerInnen abgewälzt werden. Eine
Wiedereinführung der Entgeltrückerstattung, die nunmehr offenbar auch
von der WKÖ unterstützt wird, wäre ein erster Schritt zur Lösung der
Probleme der Kleinbetriebe."
Flexible Arbeitszeiten sind längst möglich.
Driemer: "Es war klar, dass auch das Wirtschaftsparlament das
wieder einmal aktuelle Thema Arbeitszeitflexibilisierung aufgreifen
würde. Die flexiblen Arbeitszeiten, die dabei eingefordert werden,
gibt es allerdings insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft bereits
seit langem. Sie wurden auf Kollektivvertragsebene unter
Rücksichtnahme sowohl der Interessen der ArbeitnehmerInnen als auch
der wirtschaftlichen Notwendigkeiten sozialpartnerschaftlich
vereinbart. Diese Modelle werden vielfach aber nicht den
kollektivvertraglichen Vereinbarungen entsprechend umgesetzt. Die
Gewerkschaft Bau-Holz spricht sich gegen eine Ausweitung der
Kompetenzen im Arbeitsverfassungsgesetz für betriebliche
Arbeitszeitregelungen aus. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes
und die Kompetenzen auf Kollektivvertragsebene dürfen nicht
eingeschränkt werden. Für eine Arbeitszeitflexibilisierung gegen die
Interessen der ArbeitnehmerInnen, die nur Vorwand für Lohndumping mit
geringerem Einkommen für längere Arbeitszeiten ist, stehen der ÖGB
und die Gewerkschaften nicht zur Verfügung. Die Diskussion um eine
andere Verteilung der Normalarbeitszeit muss vielmehr in die Richtung
einer nachvollziehbaren und überprüfbaren Jahresarbeitszeit und in
weiterer Folge einer Lebensarbeitszeit geführt werden."
OTS0064 2004-06-25/10:34
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