• 24.06.2004, 11:05:11
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Tumpel zum Österreich-Konvent: Ohne soziale Grundrechte kein neuer Grundrechtskatalog!

AK fordert in der Verfassung garantierte und durchsetzbare soziale Rechte und keine unbestimmten Ziele, wie das VP-Vertreter im Konvent wollen

Wien (OTS) - Die Aufnahme von sozialen Grundrechten, wie dem Recht
auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen, auf soziale Sicherheit oder
auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie in die österreichische
Verfassung verlangt AK Präsident Herbert Tumpel anlässlich der
morgigen Sitzung des Österreich-Konvents. "Die Blockadepolitik
einiger Regierungsvertreter im Konvent bei dieser wichtigen Frage ist
unverständ-lich und unverantwortlich", sagt Tumpel, "Österreich hinkt
bei den sozialen Grund-rechten hinterher. Es gibt diese sozialen
Grundrechte in fast allen europäischen Verfassungen und auch der eben
erst verabschiedete Verfassungsentwurf der EU garantiert unter
anderem auch gerechte Arbeitsbedingungen. Österreich darf sich nicht
abkoppeln." Nach den Vorstellungen der AK muss eine neue
österreichische Verfassung zum Beispiel ein Recht auf soziale
Sicherheit mit einem angemessenen Schutz bei Krankheit, im Alter oder
bei Arbeitslosigkeit, arbeitsrechtliche Mindest-standards, wie etwa
angemessene Beschränkungen der Arbeitszeit oder die Garan-tie eines
angemessenen Entgelts für die arbeitenden Menschen enthalten. Eine
klare Absage erteilt Tumpel Regierungs-Vorschlägen, die soziale
Rechte nur als unverbindliche Aufträge wollen. "Die Österreicherinnen
und Österreicher brauchen keine leeren Versprechen", sagt Tumpel,
"Grundrechte müssen klare, verständli-che und durchsetzbare Rechte
sein. Jemand, der krank wird, einen Unfall hat oder arbeitslos wird,
braucht die Sicherheit eines ausreichenden Schutzes für solche
Risikofälle. Und er braucht keine Leerformeln, die Hilfe und
Unterstützung davon abhängig machen, wieviel der Finanzminister
gerade dafür zahlen will." ****

Die österreichische Verfassung kennt derzeit keine sozialen
Grundrechte und hinkt damit dem europäischen Standard hinterher.
Österreich hat zwar etliche völkerrechtliche Verträge ratifiziert,
die soziale Grundrechte enthalten (Europäische Sozialcharta,
UNO-Weltpakt über wirtschaftliche und soziale Rechte), aber bisher
nicht im Verfassungsrang in die österreichische Rechtsordnung
übernommen.

Während im Österreich-Konvent bei der Modernisierung der
klassischen Grundrechte, wie etwa der Kommunikationsfreiheit, der
Eigentumsfreiheit oder der persönlichen Frei-heit, ein Konsens
möglich scheint, blockieren Regierungs-Vertreter bei der Aufnahme
sozialer Grundrechte in die Verfassung. Sie wollen nur unbestimmte
Aufträge oder vage Zielvorstellungen. Für die AK ist das viel zu
wenig. "Wer die Grundrechte reformieren will, kann doch nicht die
sozialen Grundrechte ignorieren", sagt Tumpel. Die AK fordert daher
in der neuen österreichischen Verfassung soziale Grundrechte - wie
ein Recht auf soziale Sicherheit im Alter oder bei Krankheit, auf
menschenwürdige Arbeitsbedingungen, auf Gesundheitsschutz, auf
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, auf Bildung und das Recht auf
einen leistbaren Zugang zu den zentralen öffentlichen
Versorgungsleistungen wie Wasser, Strom oder öffentliche
Verkehrsmittel.

OTS0097    2004-06-24/11:05

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW

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