• 24.06.2004, 11:03:05
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Verzetnitsch fordert Verankerung sozialer Grundrechte in Verfassung

Soziale Grundrechte müssen im Ausschuss ausdiskutiert werden

Wien (ÖGB). (OTS) - "Es geht nicht an, dass der
Grundrechtsausschuss des Österreich-Konvents seine Arbeit beendet,
ohne die soziale Grundrechte im Detail behandelt zu haben",
kritisiert ÖGB-Präsident Fritz Verzetnisch. Auf der morgigen
Plenar-Sitzung des Österreich-Konvents stehe bereits der Endbericht
des Grundrechtsausschusses auf der Tagesordnung. Konkrete Ergebnisse
hinsichtlich der Ausgestaltung sozialer Grundrechte fehlten aber
darin. "Wir brauchen einen modernen Grundrechtskatalog in der
Verfassung, der den Menschen soziale Sicherheit garantiert", so
Verzetnitsch.++++

Die kürzlich von den Staats- und Regierungschefs beschlossene
EU-Verfassung beinhalte soziale Grundrechte, es sei nun ein "Gebot
der Stunde", dass endlich auch Österreich soziale Grundrechte in der
Verfassung festschreibe. "Um die Details dafür zu diskutieren, muss
Zeit sein. Der Grundrechtsausschuss selbst stellt in seinem Bericht
fest, dass die Ausgestaltung sozialer Grundrechte nicht ausführlich
genug diskutiert wurde", so Verzetnitsch.

Der ÖGB fordert die Verankerung des Rechts auf soziale Sicherheit
in der Verfassung. "Im Alter, bei Krankheit oder Unfall und bei
Arbeitslosigkeit muss es ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit
geben", sagt Verzetnitsch. Bereits im Rahmen der ÖGB-Urabstimmung für
soziale Gerechtigkeit haben sich die ÖGB-Mitglieder mit
überwältigender Mehrheit für die Beibehaltung der solidarischen
Pflichtversicherung ausgesprochen - diese müsse auch
verfassungsrechtlich geschützt werden. "Wir brauchen eine Garantie
in der Verfassung, dass sie Sozialversicherung auch weiterhin auf
Basis einer gesetzlichen Pflichtversicherung funktioniert. Derzeit
gibt es diesen Schutz nicht - eine 'Auslagerung' auf private
Versicherungen könnte also mit einfacher Mehrheit im Parlament
beschlossen werden", erklärt Verzetnitsch.

Auch ein Grundrecht auf gerechte Arbeitsbedingungen soll in der
Verfassung verankert werden, ebenso ein Recht auf Vereinbarkeit von
Beruf und Familie. "Die Verankerung sozialer Grundrechte in der
Verfassung ist gleichzeitig ein Auftrag an die Regierung für die
entsprechenden Rahmenbedingungen zu sorgen, damit diese Grundrechte
auch wirklich gewährleistet sind. Leere Lippenbekenntnisse - etwa zur
Vereinbarkeit von Beruf und Familie - genügen dazu nicht."

OTS0094    2004-06-24/11:03

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