- 24.06.2004, 10:27:04
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Die Schlichtung beim Notar - ein neuer Weg zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Kostengünstige und effiziente Alternative zum Prozess
Wien (OTS) - Mit dem Nachbarrechts-Änderungsgesetz, das am 1. Juli
2004 in Kraft tritt, sieht der Gesetzgeber erstmals einen
Schlichtungsversuch vor, bevor ein Gericht mit dem Fall befasst
werden kann. Konkret geht es dabei um Nachbarschaftsstreitigkeiten,
die sich um den Entzug von Licht oder Luft durch Bäume, Hecken oder
ähnliches drehen. Solche Streitigkeiten um das "Recht auf Licht oder
Luft" sollen in Zukunft außergerichtlich beigelegt werden. Mit diesen
Fällen befassen sich die Gerichte in Zukunft nur dann, wenn vorher
ein Schlichtungsversuch unternommen wurde.
Aus diesem Anlass hat die Österreichische Notariatskammer eine
Schlichtungsstelle eingerichtet, die unter der Leitung von Minister
Dr. Nikolaus Michalek, öffentl. Notar dazu beitragen soll,
Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen und damit die österreichischen
Gerichte zu entlasten. "Streitlösungen, die vom Willen beider
Parteien getragen sind, bieten eine wesentlich günstigere
Ausgangslage für ein künftig friedliches Zusammenleben der Parteien",
so Michalek.
Mit der Einrichtung der Schlichtungsstelle reagieren die
österreichischen Notare auf einen weltweiten Trend zur
außergerichtlichen Einigung. "Schon immer haben die Notare das
Verhindern von Streit zu ihren Kernaufgaben gezählt. Mit der
Einrichtung der Schlichtungsstelle des Österreichischen Notariats
werden wir dieser Aufgabe verstärkt gerecht." so Dr. Klaus Woschnak,
Präsident der Österreichischen Notariatskammer.
Einfache Schlichtung - 45 Schlichter im Notariat
Die Schlichtung beim Notar ist professionell organisiert und mit
einem klaren Verfahrensweg ausgestattet. Anträge für eine Schlichtung
nimmt die Schlichtungsstelle des Österreichischen Notariats unter
Leitung von Dr. Nikolaus Michalek entgegen. Sie prüft, ob die
Voraussetzungen für eine Schlichtung gegeben sind und informiert dann
die Antragsteller und alle anderen Beteiligten. Stimmen alle
Betroffenen der Schlichtung zu, kann das Schlichtungsverfahren
gestartet werden. Die Schlichtungsstelle nominiert sodann einen
Notar, der das Verfahren durchführt. Woschnak: "Die
Schlichtungsstelle ist eine Ergänzung des flächendeckenden Angebots
von Rechtsdienstleistungen durch die österreichischen Notare."
Die Schlichtung endet entweder durch eine Einigung oder durch die
Erklärung einer der Parteien bzw. des Schlichters, dass sie das
Verfahren nicht mehr fortsetzen. Im Fall einer Nichteinigung erhalten
die Antragsteller einen "Negativ-Bescheid" und können in der Folge
den Weg zu Gereicht beschreiten. Woschnak: "Schlichtung ist ein Weg,
Probleme schneller zu lösen. Die Teilnehmer am Verfahren haben aber
jederzeit die Möglichkeit, auszusteigen."
Erfahrung durch erfolgreiche Mediationstätigkeit
Umfangreiche Erfahrungen mit einvernehmlicher Lösung von
Konflikten haben die Österreichischen Notare bereits im Rahmen ihrer
Mediationstätigkeit gesammelt. Seit 1999 ist die Gesellschaft für
Mediation im Notariat aktiv. Woschnak: "80 Notare und
Notariatsanwärter haben bisher ihre Ausbildung mit einer Praxis von
200 Stunden abgeschlossen und sind als Mediatoren tätig. Sie setzen
ihre Erfahrung und ihr Fachwissen ein, um Streit zu verhindern oder
beizulegen.".
Schlichten statt Prozessieren liegt voll im Trend
Ein Schlichtungsverfahren ist nach dem
Nachbarrechts-Änderungsgesetz im Zusammenhang mit dem "Entzug von
Licht oder Luft durch fremde Bäume oder Pflanzen" vorgeschrieben.
Schlichtungen sind aber auch in vermögensrechtlichen Fragen möglich
und oft sinnvoll. Beispiele dafür sind Gewährleistung und mangelhafte
Vertragserfüllung etwa von Handwerkern, Schadenersatzforderungen oder
Regelung der Entschädigung nach Unfällen ohne Personenschaden.
Woschnak: "Die Schlichtung beim Notar hat in allen Fällen den
Vorteil, dass das Ergebnis durch einen Notariatsakt direkt
vollstreckbar gemacht werden kann." In Zukunft sehen die
österreichischen Notare einen deutlich steigenden Bedarf nach
außergerichtlichen Schlichtungsverfahren. Woschnak: "Der
internationale Trend geht deutlich in diese Richtung. Der Gesetzgeber
sollte daher nach Evaluierung der neuen Schlichtungsverfahren in
zirka einem Jahr andenken, die Schlichtung als Prozessvoraussetzung
auch in anderen zivilrechtlichen Streitfällen einzuführen." Die
Notare als kompetente Berater und Helfer in vielen Rechtsfragen
können durch die Abwicklung derartiger Verfahren einen wesentlichen
Beitrag zur Entlastung der Gerichte und zur Beschleunigung von
Verfahren leisten. Woschnak: "Kurze Verfahren sind eines der
wichtigsten Ziele der Rechtssprechung."
Die österreichischen Notare
470 österreichische Notare mit ihren rund 3.000 Mitarbeitern
erstellen jährlich bei rund 2,5 Millionen Bürgerkontakten rund
350.000 Urkunden. Sie verwalten 22.000 Treuhandschaften mit einem
Gesamtwert von 1,6 Milliarden Euro. Das macht sie zu einem
unverzichtbaren Partner von Konsumenten und Wirtschaft.
OTS0068 2004-06-24/10:27
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