• 24.06.2004, 09:28:05
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ÖAMTC: Weniger Bürokratie durch neuen "Urlaubskrankenschein" für den EU-Raum

Club-Touristiker informieren über Krankenschein und Urlaub für die Reisesaison 2004

Wien (ÖAMTC-Presse) - Die ÖAMTC-Touristikexperten haben die
wichtigsten Infos und Neuerungen rund um das Thema Krankenschein und
Urlaub für die Reisesaison 2004 recherchiert: Für alle
Mitgliedsstaaten der EU, für die EWR-Staaten Island, Liechtenstein
und Norwegen sowie für die Schweiz gilt ein neuer
"Urlaubskrankenschein", der "E 111 Neu". Bis dato musste der Reisende
bei einer ärztlichen Behandlung im Ausland zuerst das frühere
Formblatt E 111 bei der zuständigen ausländischen Kasse gegen einen
"nationalen Anspruchsnachweis" umtauschen. Das ist nun mit dem "E 111
Neu" nicht mehr notwendig. "Wer ab 1. Juli ärztliche Hilfe benötigt,
legt das E 111-Formular direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus
vor. Abgerechnet wird dann mit der zuständigen Krankenkasse in
Österreich", weiß ÖAMTC-Touristikexpertin Erika Kabourek. Ein Tipp
noch für Reisen nach Großbritannien: Bei Bedarf nach medizinischer
Betreuung muss nur der gültige österreichische Reisepass vorgewiesen
werden.

Neben dem E 111-Formular für den EU-Raum gibt es
Auslandsbetreuungsscheine für Bosnien-Herzegowina, Kroatien,
Mazedonien, Serbien-Montenegro und die Türkei. Autoreisende, die zum
Beispiel per Landweg Richtung Griechenland reisen, sollten bei der
Krankenscheinbestellung anführen, ob entlang der Route noch der ein
oder andere längere Stop geplant ist.

Urlauber sollten sich vor allem auch darüber informieren, ob
zusätzliche Einreisebestimmungen bezüglich Krankenversicherung
bestehen. Bei Destinationen wie beispielsweise Belarus (Weißrussland)
oder dem Baltikum ist es möglich, dass bei Einreise ein schriftlicher
Nachweis einer Krankenversicherung (Auslandsbetreuungsschein oder
Versicherungspolizze) verlangt wird. Entsprechende Infos und
Empfehlungen finden sich in der ÖAMTC Länderdatenbank auf der
Homepage des Clubs unter http://www.oeamtc.at/reise/laender oder auf
der Homepage des Außenministeriums unter
http://www.reiseinformation.at/.

Erwerbstätige erhalten den Urlaubskrankenschein "E 111 Neu" und
alle anderen Auslandsbetreuungsscheine vom Dienstgeber. Da das neue
"E 111" Formular personenbezogen ist, bekommen alle
anspruchsberechtigten Familienmitglieder ein eigenes. Spezielle
Personengruppen, beispielsweise Karenzgeldbezieher oder
Selbstversicherte, können beim jeweiligen Sozialversicherungsträger
direkt den Auslandskrankenschein bestellen. Eine
Online-Bestellmöglichkeit findet sich unter der Internetadresse
http://www.sozialversicherung.at/ unter dem Menüpunkt
"Internationales" und dann "Krankenversicherung". Die Krankenscheine
werden für die Dauer des Urlaubes ausgestellt und sind gebührenfrei.

Generell sollten Reisende bedenken, dass gewisse
Krankenbehandlungen auch mit Urlaubskrankenschein im Einzelfall
überhaupt nicht oder nur teilweise durch die staatlichen Abkommen
oder Verträge gedeckt sind (z. B. Krankenrücktransport). Auch wer
verabsäumt hat, ein E 111-Formular oder einen der anderen
Auslandsbetreuungsscheine mitzunehmen, kann nur mit einer
nachträglichen Kostenerstattung nach den Tarifsätzen des jeweiligen
Landes rechnen. Die verbleibenden Differenzkosten können nur durch
den Abschluss einer privaten Urlaubskrankenversicherung abgedeckt
werden.

"Es ist daher ratsam, sich vor der Reise mit dem ÖAMTC Schutzbrief
beziehungsweise einer zusätzlichen Reise- und
Urlaubskrankenversicherung abzusichern", sagt die
ÖAMTC-Touristikexpertin. Das gilt vor allem, wenn überhaupt kein
Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Urlaubsland und Österreich
besteht. Beim ÖAMTC Schutzbrief sind beispielsweise der
Krankenrücktransport aus dem Ausland zu 100 Prozent und ärztliche
Behandlungskosten bis 37.000 Euro pro geschützter Person inkludiert.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Michael Holzinger

OTS0037    2004-06-24/09:28

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