• 21.06.2004, 10:10:29
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AK Test Reiseversicherungen: Bei Urlaubsplanung gleich Versicherungsschutz bedenken (1)

Prüfen, ob Risiken durch bestehende Versicherungen schon abgedeckt sind - Auf unterschiedliche Leistungen bei Angeboten achten - Preise vergleichen!

Wien (OTS) - Wer seinen Urlaub plant, sollte auch gleich für einen
hinlänglichen Versicherungsschutz sorgen, raten die AK
Konsumentenschützer. Zuerst sollen die Konsumenten checken, ob nicht
bereits eine Reiseversicherung durch bestehende Versicherungen oder
Kreditkarten abgedeckt ist. Ratsam wäre sicherlich eine Unfall-,
Kranken-, Reisehaftpflicht und Reisegepäckversicherung,
überlegenswert eine Stornoversicherung, so die AK
Konsumentenschützer.

Erhoben hat die AK die gängigsten Reisversicherungsangebote von
Kreditkartenfirmen (American Express, Diners, Mastercard, Visa),
Versicherungen (Europäische Reiseversicherung, ELVIA, Wr.
Städtische), Reiseveranstaltern (ITS-Billa, Gulet, Neckermann und
TUI, Jahn Reisen, Touropa, Taurus=Nazar Holiday und 1-2-Fly), der
Österreichischen Ärzteflugambulanz, der Internationalen Flugrettung
Austria sowie ÖAMTC und ARBÖ.

Klassische Reiseversicherungsprodukte wie von der Europäischen
Reiseversicherung oder ELVIA bieten einen umfassenden Schutz für alle
Familienmitglieder, sagen die AK Konsumentenschützer. Auch die
medizinischen Leistungen sind sehr umfangreich. So ist zB eine
Rückholung im Krankheitsfall oder bei einem Unfall zu 100 Prozent und
Krankenhausaufenthalte bis zu 250.000 Euro gedeckt. Storno- und
Gepäckversicherungen sind meist auch im Paket enthalten. Zu beachten
ist bei der Gepäckversicherung, dass bei Flugreisen nur der Kilopreis
des verloren gegangenen Gepäcks ersetzt wird. Für einen teuren
Markenanzug bekommt der Konsument dann vielleicht nur mehr 30 Euro,
eine Reiseversicherung ersetzt - nur bei Vorlage der Rechnung - den
Zeitwert.

Bei Kreditkarten gibt es einen Versicherungsschutz oft nur, wenn
die Kreditkarte in den letzten drei Monaten vor Reiseantritt benutzt
oder die Reise damit bezahlt wurde. Einzelne Leistungen gelten nur
für den Karteninhaber und nicht für Mitreisende, so die AK. Es gibt
auch andere Einschränkungen, zB in der Unfallversicherung, die
teilweise nur während der Benützung eines Öffis zur Hin- und
Rückreise und nicht während des Aufenthalts gilt. Lücken müssen mit
Zusatzversicherungen abgedeckt werden, sagt die AK.

Der Schutzbrief des ÖAMTC und der Sicherheitspass des ARBÖ bieten
nur begrenzten Schutz. So müssen die angebotenen Versicherungssummen
für den Fall ambulanter oder stationärer Behandlungen oder bei häufig
vorkommenden Urlaubsunterbrechungen eingehend geprüft werden. Es gibt
auch keine Storno-, Reisegepäck- oder Haftpflichtversicherung. Nur
durch den Abschluss mehrerer Zusatzpakete bekommen angehende Urlauber
einen umfassenden Schutz. Allerdings bieten die Autofahrerclubs
Zusatzleistungen, zB Fahrzeugrückholdienst, Wildschadenhilfe,
Abschleppdienst in Österreich und aus dem Ausland oder Pannenhilfe im
Ausland.
(Forts.)

OTS0039    2004-06-21/10:10

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