- 10.06.2004, 13:54:37
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Sozial-Landesrat Josef Ackerl: Neue Asygesetzgebung sicher kein Meilenstein aus Sicht der Menschrechte!
Fragwürdige Reaktion von ÖVP-Menschenrechtssprecher Ellmauer an Strasser-Kritik
Linz (OTS) - "Dass ein Menschenrechtssprecher die neue
Aslygesetzgebung als Meilenstein bezeichnet, spricht für sich,"
entgegnet der oberösterreichische Sozial-Landesrat Josef Ackerl auf
eine Aussendung von ÖVP-Menschenrechtssprecher Matthias Ellmauer.
Steht doch die neue, von Innenminister Strasser initiierte
Aslygesetzgebung nicht umsonst in vehementer Kritik durch die NGOs
und zahlreicher weiterer Füchtlingsexperten. "Es sollte dem
ÖVP-Menschenrechtssprecher auch bekannt sein, dass sich auf meine
Initiative hin die gesamte oberösterreichische Landesregierung -
inklusive ÖVP-Landeshauptmann Pühringer - dieser Kritik (in Form
einer Verfassungsbeschwerde) am angeblichen Meilenstein angeschlossen
hat," so Ackerl.
"ÖVP-Menschenrechtssprecher Ellmauer ging als treuer Verteidiger
seines Parteifreundes Strassers auf nur wenige meiner konkreten
Kritikpunkte an der Politik des Innenministers ein. So bleiben die
zahlreichen Versäumnisse des Innenministers von ihm ebenso
unkommentiert, wie der Bruch der Zusage, die Personalkapazitäten des
Bundesasylsenates aufzustocken. Oberösterreich unternimmt alles, um
seine Quote zu erfüllen. Und wir haben bereits eine hohe Anzahl an
neuen Quartieren geschaffen. Dass der Innenminister nicht einmal in
der Lage und Willens ist, für die Verbesserung eines fehlerhaften
EDV-Programmes zu sorgen, zeigt, welchen Einsatz der Innenminister -
mit Ausnahme bei der Kritik an den Ländern - in diesen Fragen an den
Tag legt.Seriöse Aussagen über die Erfüllung der Quoten sind erst
dann möglich, wenn die Bundesländer - hoffentlich mit einem baldigst
verbesserten EDV-Programm - auch alle Daten über AsylwerberInnen an
den Bund senden konnten", so LR Josef Ackerl.
Ellmauer sollte auch bewusst sein, dass nicht nur in Österreich,
sondern in vielen Industriestaaten die Zahl der AslywerberInnen stark
rückläufig ist.
OTS0043 2004-06-10/13:54
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