- 09.06.2004, 11:22:04
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Treffen der Rechtsschutzbeauftragten des BMLV, BMI und BMJ
Erstes Sommergespräch in Reichenau
Wien (OTS) - Die Rechtsschutzbeauftragten Univ. Prof.i.R. DDr.
Karlheinz Probst (Bundesministerium für Landesverteidigung),
Univ.Prof.i.R. DDr. Franz Matscher (Bundesministerium für Inneres)und
GenProk.i.R. Dr. Gottfried Strasser (Bundesministerium für Justiz)
haben sich im Ausbildungsheim des Bundesheeres in Reichenau zu einem
intensiven Informationsaustausch getroffen. Ein derartiges Treffen
aller Rechtsschutzbeauftragten zu einem Sommergespräch erfolgte zum
ersten Mal in dieser Form. Schwergewicht war die Diskussion über das
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 23.1.2004, wodurch
etliche Bestimmungen des Militärbefugnisgesetzes aufgehoben wurden;
insbesondere die einfachgesetzliche Regelung der Weisungsfreiheit des
Rechtschutzbeauftragten.****
Die Rechtsschutzbeauftragten haben die Aufgabe, spezielle
Ermittlungsverfahren auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Da der
durch die Erhebungstätigkeit betroffene Bürger vorerst keine
Information über die (gesetzlich möglichen) Eingriffe in seine
Grundrechte (z.B.Privatsphäre, Hausrecht, Datenschutz,
Fernmeldegeheimnis, etc.) erhält, wurde ein eigener Rechtsschutz
durch die neue Institution des Rechtsschutzbeauftragten eingeführt.
Diese neue Institution soll zum Schutz des Bürgers die Rechtmäßigkeit
(Verhältnismäßigkeit) der Eingriffe durch die Staatsgewalt prüfen und
Widerrechtlichkeiten aufzeigen bzw. verhindern.
Zusammenfassend wurde im Sommergespräch festgestellt, dass angesichts
der veränderten aktuellen Bedrohungslage durch Terrorismus und
organisierte Kriminalität und im Zusammenwirken mit den heutigen
technischen Möglichkeiten, der Rechtsstaat dazu aufgerufen ist, eine
wirksame Abwehr krimineller Aktivitäten zu ermöglichen, um die
Bürger- und Staatsinteressen zu schützen. Damit sind notwendigerweise
auch Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbunden. Im gleichen
Maße ist es aber auch notwendig, eine Stärkung des Rechtsschutzes in
Form der Rechtsschutzbeauftragten zu installieren, um den Bürgern die
Einhaltung ihrer Grundrechte zu garantieren.
OTS0096 2004-06-09/11:22
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