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RWA gibt Getreide-Nachzahlung bei Poolvermarktung 2003/04 bekannt

Nachzahlung kann von Lagerhaus zu Lagerhaus unterschiedlich sein

Wien (AIZ) - Nunmehr stehen auch die Nachzahlungen für jene Bauern fest, die ihr Getreide der Ernte 2003 über das Poolsystem der Lagerhaus-Gruppe vermarktet haben: Wie das Großhandelsdach der Lagerhäuser, die Raiffeisen Ware Austria (RWA), mitteilt, sei man nach der positiv gelaufenen Vermarktungskampagne 2003/04 im Lagerhaus-Verbund übereingekommen, dass die Bauern zur Endabrechnung Mitte Juni in Summe von Akonto und Nachzahlung für Premiumweizen der Ernte 2003 mindestens EUR 130,- pro t exklusive Mehrwertsteuer bekommen. Bei Braugerste, die über den Lagerhaus-Pool vermarktet wurde, sind es mindestens EUR 116,-, bei Raps EUR 205,- und bei Sonnenblume EUR 190,- Gesamterlös ohne Mehrwertsteuer jeweils pro t.

"Das Poolvermarktungssystem des Raiffeisen Lagerhausverbundes bietet nicht nur ein hohes Maß an Sicherheit, sondern realisiert auch einen optimalen Produktpreis", so die RWA in einem Informationsschreiben an die Lagerhäuser. Durch die Nachzahlung komme zum Beispiel bei Premiumweizen "der Erlös weit über jenem zu liegen, als wenn der Verkauf zur Ernteübernahme zu einem Fixpreis abgeschlossen worden wäre. Die Poolvermarkter konnten so vor allem vom neuen Vermarktungssystem und von der positiven Marktpreisentwicklung profitieren".

Nachzahlung kann von Lagerhaus zu Lagerhaus unterschiedlich sein

Die RWA teilt den von ihr auf Großhandelsstufe bei der Vermarktung an die Verarbeiter realisierten Nachzahlungskuchen auf die einzelnen Mitgliedsgenossenschaften auf. Diese kalkulieren daraus die konkreten Nachzahlungen an die Landwirte. Die Nachzahlungsbeträge für die Bauern können daher von Genossenschaft zu Genossenschaft unterschiedlich sein. Ihre Höhe hängt zum einen vom Betrag ab, der nach der Ernte akontiert wurde. Wer also für Premiumweizen zum Beispiel EUR 107,- pro t Anzahlung erhielt, kann nun mit einer Nachzahlung von mindestens EUR 23,- pro t Premiumweizen exklusive Mehrwertsteuer rechnen. Zum anderen "mindestens" auch deswegen, weil die von der RWA genannten Beträge von Lagerhäusern - abhängig von ihrer Kostenstruktur und der regionalen Wettbewerbslage - auch noch etwas überboten werden können.

RWA: Preise über Interventionsniveau - praktisch jedes Jahr Nachzahlung

Seit Österreichs EU-Beitritt 1995 sind die Getreidepreise nicht mehr starr durch eine Marktordnung geregelt. Die EU-Marktordnung sieht als "Sicherheitsnetz" lediglich den Interventionspreis vor, der zurzeit vom Beginn eines EU-Getreidewirtschaftsjahres (01.07.) bis jeweils 31.10. EUR 101,31 pro t beträgt und danach monatlich bis zum folgenden 01.05. um jeweils einen Reportssprung von EUR 0,93 auf EUR 107,82 für die Monate Mai und Juni jedes Wirtschaftsjahres steigt. Zu diesem Mindestpreis übernimmt die EU Getreide in die öffentliche Lagerhaltung.

Dem RWA-Lagerhausverbund sei es aber seit 1995 durch forcierte Vermarktungs- und Qualitätsmaßnahmen gelungen, nicht nur Marktanteile am Binnenmarkt zu gewinnen, sondern auch für die bäuerlichen Produzenten Aufpreise auf den Interventionspreis zu realisieren. "Fazit: nur geringe Mengen müssen in die Intervention verkauft werden", so die RWA, und der RWA-Bereichsleiter für Landwirtschaftliche Erzeugnisse, Ernst Gauhs: "Dieser Weg der Vermarktung hat sich für die Landwirte bis jetzt noch jedes Jahr rentiert. Seit 1995 haben wir praktisch immer eine Nachzahlung erwirtschaften können."

(Schluss)

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