- 07.06.2004, 15:21:59
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RWA gibt Getreide-Nachzahlung bei Poolvermarktung 2003/04 bekannt
Nachzahlung kann von Lagerhaus zu Lagerhaus unterschiedlich sein
Wien (AIZ) - Nunmehr stehen auch die Nachzahlungen für jene Bauern
fest, die ihr Getreide der Ernte 2003 über das Poolsystem der
Lagerhaus-Gruppe vermarktet haben: Wie das Großhandelsdach der
Lagerhäuser, die Raiffeisen Ware Austria (RWA), mitteilt, sei man
nach der positiv gelaufenen Vermarktungskampagne 2003/04 im
Lagerhaus-Verbund übereingekommen, dass die Bauern zur Endabrechnung
Mitte Juni in Summe von Akonto und Nachzahlung für Premiumweizen der
Ernte 2003 mindestens EUR 130,- pro t exklusive Mehrwertsteuer
bekommen. Bei Braugerste, die über den Lagerhaus-Pool vermarktet
wurde, sind es mindestens EUR 116,-, bei Raps EUR 205,- und bei
Sonnenblume EUR 190,- Gesamterlös ohne Mehrwertsteuer jeweils pro t.
"Das Poolvermarktungssystem des Raiffeisen Lagerhausverbundes
bietet nicht nur ein hohes Maß an Sicherheit, sondern realisiert auch
einen optimalen Produktpreis", so die RWA in einem
Informationsschreiben an die Lagerhäuser. Durch die Nachzahlung komme
zum Beispiel bei Premiumweizen "der Erlös weit über jenem zu liegen,
als wenn der Verkauf zur Ernteübernahme zu einem Fixpreis
abgeschlossen worden wäre. Die Poolvermarkter konnten so vor allem
vom neuen Vermarktungssystem und von der positiven
Marktpreisentwicklung profitieren".
Nachzahlung kann von Lagerhaus zu Lagerhaus unterschiedlich sein
Die RWA teilt den von ihr auf Großhandelsstufe bei der Vermarktung
an die Verarbeiter realisierten Nachzahlungskuchen auf die einzelnen
Mitgliedsgenossenschaften auf. Diese kalkulieren daraus die konkreten
Nachzahlungen an die Landwirte. Die Nachzahlungsbeträge für die
Bauern können daher von Genossenschaft zu Genossenschaft
unterschiedlich sein. Ihre Höhe hängt zum einen vom Betrag ab, der
nach der Ernte akontiert wurde. Wer also für Premiumweizen zum
Beispiel EUR 107,- pro t Anzahlung erhielt, kann nun mit einer
Nachzahlung von mindestens EUR 23,- pro t Premiumweizen exklusive
Mehrwertsteuer rechnen. Zum anderen "mindestens" auch deswegen, weil
die von der RWA genannten Beträge von Lagerhäusern - abhängig von
ihrer Kostenstruktur und der regionalen Wettbewerbslage - auch noch
etwas überboten werden können.
RWA: Preise über Interventionsniveau - praktisch jedes Jahr
Nachzahlung
Seit Österreichs EU-Beitritt 1995 sind die Getreidepreise nicht
mehr starr durch eine Marktordnung geregelt. Die EU-Marktordnung
sieht als "Sicherheitsnetz" lediglich den Interventionspreis vor, der
zurzeit vom Beginn eines EU-Getreidewirtschaftsjahres (01.07.) bis
jeweils 31.10. EUR 101,31 pro t beträgt und danach monatlich bis zum
folgenden 01.05. um jeweils einen Reportssprung von EUR 0,93 auf EUR
107,82 für die Monate Mai und Juni jedes Wirtschaftsjahres steigt. Zu
diesem Mindestpreis übernimmt die EU Getreide in die öffentliche
Lagerhaltung.
Dem RWA-Lagerhausverbund sei es aber seit 1995 durch forcierte
Vermarktungs- und Qualitätsmaßnahmen gelungen, nicht nur Marktanteile
am Binnenmarkt zu gewinnen, sondern auch für die bäuerlichen
Produzenten Aufpreise auf den Interventionspreis zu realisieren.
"Fazit: nur geringe Mengen müssen in die Intervention verkauft
werden", so die RWA, und der RWA-Bereichsleiter für
Landwirtschaftliche Erzeugnisse, Ernst Gauhs: "Dieser Weg der
Vermarktung hat sich für die Landwirte bis jetzt noch jedes Jahr
rentiert. Seit 1995 haben wir praktisch immer eine Nachzahlung
erwirtschaften können."
(Schluss)
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