- 26.05.2004, 09:55:13
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Kranzl: So genannte Sautrogfütterung wird verboten
Küchenabfälle und Speisereste müssen ordnungsgemäß entsorgt werden - Verfütterung an Schweine ist nicht mehr erlaubt
St. Pölten (SPI) - Bereits seit 2002 ist die Verordnung in Prinzip in
Kraft. Auch die Übergangsfrist für landwirtschaftliche Betriebe die
über Abkochanlagen verfügen war Ende April 2004 zu Ende. "Aufgrund
des endgültigen Verfütterungsverbotes von Sautrank und
vorgeschriebener Behandlungsmethoden für Küchenabfälle und
Speisereste möchte ich als zuständige Landesrätin für
Konsumentenschutz darauf hinweisen, dass ab sofort eine Verwertung
des Sautrankes grundsätzlich in Biogasanlagen oder bei befugten
Sammlern vorgeschrieben ist", so LR Kranzl. Das gilt auch für die
Speisereste bei diversen Vereinsfesten oder in der Gastronomie.****
Die NÖ Landesküche ist dieser Vorgabe bereits gefolgt und gibt ihre
Küchenabfälle und Speisereste bereits jetzt an eine zugelassene,
dezentrale Biogasanlage zur ordnungsgemäßen Verwertung ab. Natürlich
besteht außerdem auch die Möglichkeit, den Sautrank an befugte
Sammler bzw. Behandler nicht gefährlicher Abfälle zu übergeben. Unter
der Internetadresse www. Umweltbundesamt.at/umwelt/abfall bzw. auf
der Landeshomepage www.noel.gv.at/konsumentenschutz ist eine Liste
der Sammler und Behandler abrufbar.
(Schluss) as
OTS0058 2004-05-26/09:55
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