• 26.05.2004, 09:52:48
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  • OTS0055 OTW0055

ARBÖ: Vorgangsweise der Amtsärzte im Verkehrsamt Wien gehört geändert

ARBÖ erreicht "Runden Tisch" im BMVIT für einheitliche Richtlinie

Wien (OTS) - Den ARBÖ hat in den vergangenen drei Monaten eine
große Anzahl von Beschwerden erboster Kraftfahrer erreicht.
Insbesondere im Verkehrsamt Wien werden aufgrund unzureichend
begründeter Bescheide immer mehr Lenkberechtigungen befristet.

Bereits am 12. März hatte Bundesminister Dr. Ernst Strasser den
Polizei-Amtsärzten in ganz Österreich verboten, persönliche Daten von
jenen Kraftfahrern, die bei Finanzämtern Anträge auf Freibeträge
(Ersatz von Kosten für ärztliche Behandlung und Medikamente) gestellt
haben, für die Einleitung von amtlichen Prüfungsverfahren bei
Verkehrsämtern und Bezirkshauptmannschaften weiter zu geben.

Der ARBÖ hat bei Verkehrsminister Hubert Gorbach einen "Runden
Tisch" zur Problemlösung angeregt, dieser findet heute, den 26. Mai
im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
statt.

Folgende Forderungen des ARBÖ werden behandelt:

1. In einem Erlass des BMVIT ist festzuschreiben, dass der Tausch
eines Führerscheinfotos nur bei gesundheitlicher Auffälligkeit (etwa
nachträglich zum Brillenträger geworden) zum Anlass einer
Untersuchung durch den Amtsarzt führen darf.

2. Richtlinien sind zu schaffen, die in Ergänzung zur
Führerschein-Gesundheitsverordnung verbindlich und nachvollziehbar
regeln, welches Ausmaß einer gesundheitlichen Beeinträchtigung
tatsächlich zu einer Befristung der Lenkberechtigung führt.

3. Verbindliche Regeln sind festzulegen, wonach fachärztliche
Gutachten als zu beachtende Grundlage für die Beurteilung durch einen
Amtsarzt anzusehen sind.

Der ARBÖ hat weiters eine Unfallursachen-Studie angeregt,
inwieweit bei Befristungen ein Zusammenhang mit Unfallhäufigkeit
besteht. Die unterschiedliche Vorgangsweise der polizeilichen
Amtsärzte in den Verkehrsämtern und Bezirkshauptmannschaften in allen
Bundesländern ist statistisch zu erfassen.

Den Amtsärzten in allen Bundesländern ist nach Ansicht des ARBÖ
die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes durch das BMVIT nahe zu
bringen. Ihre Gutachten müssen Fakten enthalten und nicht
"Wahrscheinlichkeiten" über den zukünftigen Gesundheitszustand, wie
Volksanwalt Dr. Peter Kostelka zuletzt treffend feststellte.

Dem Volksanwalt zufolge bestehe im Verkehrsamt Wien sogar ein
finanzielles Interesse der Amtsärzte an erhöhter Zahl der
Untersuchungen. Nur so ist es erklärbar, dass es bei relativ kurzer
Begutachtungszeit zu unzureichenden Begründungen bei der Befristung
von Lenkberechtigungen kommt.

Der ARBÖ begrüßt die eindeutigen Feststellungen von Volksanwalt
Dr. Peter Kostelka, wonach im Verkehrsamt Wien gesetz- und
verfassungswidrig agiert werde, da persönliche Daten nicht weiter
gegeben werden dürfen.

Nach Ansicht von ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar liegen die
Entscheidungsgrundlagen auf dem Tisch: Der Verwaltungsgerichtshof hat
mit aller Deutlichkeit und Verständlichkeit, die auch für Amtsärzte
im Verkehrsamt Wien und deren Chefarzt erkennbar gewesen sein muss,
mehrfach erklärt: "Demnach kommt eine nachträgliche Befristung einer
bereits unbefristet erteilten Lenkberechtigung nur dann in Frage,
wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung derartig ist, dass mit
einer Verschlechterung geradezu gerechnet werden muss. Keinesfalls
reicht es für die Befristung aus, dass eine Verschlechterung
lediglich nicht ausgeschlossen werden kann."

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Tätigkeitsbericht 2003
zum wiederholten Male über seine Überbelastung berichtet. Dies wird
umso verständlicher, wenn der Umgang mit Rechtserkenntnissen im
Verkehrswesen die betroffenen Kraftfahrer geradezu nötigt, ein
Rechtsmittelverfahren zum Unabhängigen Verwaltungssenat im Bundesland
bzw. zum Verwaltungsgerichtshof anzustrengen.

Das Warten auf Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes bis zu
zwei Jahren ist für die betroffenen Kraftfahrer im Einzelfall
gleichfalls nicht sehr nützlich.

Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar erklärte: "Mit der Verletzung
des Datengeheimnisses durch Amtsärzte, die nicht der ärztlichen
Verschwiegenheitspflicht unterliegen, muss endgültig Schluss sein.
Eine Praxis, die von den betroffenen Kraftfahrern geradezu als
Schikane und Willkür empfunden wird, ist durch den Verkehrsminister
mit Hilfe von Richtlinien und Erlässen abzustellen".

OTS0055    2004-05-26/09:52

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

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