- 21.05.2004, 08:41:13
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Arbeiterkammer wird gegen Pensionsreform 2003 klagen
Linz (OTS) - Die Pensionsreform verstößt gegen die in der
Verfassung festgelegten Prinzipien Vertrauensschutz und
Eigentumsrecht, sie bringt Pensionisten empfindliche
Einkommensverluste. "Wir werden daher den Betroffenen Rechtsschutz
für eine Klage gegen ihren Pensionsbescheid geben", kündigt
AK-Präsident Kalliauer an.
Nach Ansicht der Arbeiterkammer Oberösterreich handelt es sich bei
der im Vorjahr von der schwarz-blauen Bundesregierung durchgesetzten
Pensionsreform um eine reine Geldbeschaffungsaktion. "Die
Bundesregierung ist dabei nicht nur unsozial vorgegangen, die
sogenannte Reform ist sogar verfassungswidrig", betont AK-Präsident
Dr. Johann Kalliauer.
Bereits für jene, die heuer eine Pension in Anspruch nehmen,
bewirkt die Pensionskürzungsreform zum Teil erhebliche
Einkommensverluste bis zu zehn Prozent. Berücksichtigt man die
übrigen Maßnahmen, wie die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge
für Pensionisten sowie die künftig immer um ein Jahr verspätete
erstmalige Pensionserhöhung und die bereits durch die Pensionsreform
2000 erfolgten Kürzungen, bedeutet das für viele, die heuer eine
Pension in Anspruch nehmen, eine de facto Pensionskürzung von
deutlich mehr als zehn Prozent - und das, obwohl sie teilweise länger
arbeiten mussten.
Die überfallsartige, erhebliche Pensionskürzung ohne
Übergangsfristen verstößt gegen den verfassungsrechtlich
gewährleisteten Vertrauensschutz und bedeutet einen unzulässigen
Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht.
"Wir werden daher allen, die ab 1.1.2004 eine vorzeitige
Alterspension oder eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension
beziehen und erhebliche Verluste hinnehmen müssen, bei einer Klage
gegen ihren Bescheid Rechtsschutz geben," sagt AK-Präsident
Kalliauer, "die Betroffenen sollten sich an die Arbeiterkammer Linz
und alle AK-Bezirksstellen wenden, damit wir für sie Klage gegen die
Pensionsbescheide erheben können."
OTS0012 2004-05-21/08:41
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