• 19.05.2004, 12:51:31
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Umweltforum Haushalt (UFH) baut Entsorgungssystem für Elektro(nik)altgeräte auf

Führende Hersteller favorisieren österreichische Gesamtlösung unter UFH-Dach

Wien (OTS) - "Das Umweltforum Haushalt ist nach mehr als 10 Jahren
Erfahrung bei der flächendeckenden Entsorgung von rund 2 Millionen
Kühl- und Gefriergeräten bestens vorbereitet, auch die fachgerechte
Entsorgung anderer Arten von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG)
professionell abzuwickeln. Wir arbeiten bereits seit seit einigen
Jahren intensiv daran, um den österreichischen Unternehmen die
fachgerechte Entsorgung laut den Vorgaben der ab 13. August 2004 in
Kraft tretenden Elektro(nik)altgeräte-Richtlinie zu ermöglichen.
Aufgrund des sehr geringen Anteils von EAG - es handelt sich dabei
nur um 0,1 % des heimischen Gesamtabfalls (1% der Haushaltsabfälle) -
werden wir in Österreich eine Gesamtlösung in Form eines unabhängigen
Dienstleisters unter dem UFH-Dach anbieten, mit der die
Hersteller/Importeure ihrer Verpflichtung zur Finanzierung und
Entsorgung nachkommen können", erklärte heute UFH-Geschäftsführer Dr.
Manfred Müllner.

Das UFH wird für alle 5 "Behandlungsgruppen" - das sind
Großgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Bildschirmgeräte,
Elektrokleingeräte und Gasentladungslampen - allen betroffenen
Herstellern und Importeuren umfassende Dienstleistungen anbieten.
Dazu gehören Registrierung und Meldewesen, die Abholung der
Elektro(nik)altgeräte bei den Rücknahmestellen sowie ihre Behandlung,
Verwertung und umweltgerechte Entsorgung. Dafür wird das UFH eine
Holding-Gesellschaft mit je einer Tochtergesellschaft pro Sammel- und
Verwertungskategorie gründen.

In der Elektro(nik)altgeräte-Richtlinie der EU wird bis spätestens
31. Dezember 2006 ein Sammelziel von 4 Kilogramm an EAG pro Einwohner
und Jahr gefordert. Für Österreich ergibt das rund 32.000 Tonnen EAG
pro Jahr, das ist ca. 1% des jährlichen Abfallaufkommens (0,1% des
Gesamtabfalls) aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen in
Österreich. Aufgrund dieser geringen Menge ist es das oberste Ziel,
den administrativen Aufwand, und damit auch die Kosten, für alle
Betroffenen und vor allem für die Konsumenten so gering wie möglich
zu halten, um den wirtschaftlichen Erfolg von Herstellern und
Importeuren nicht zu beeinträchtigen. Deshalb hat das UFH eine eigene
Finanzierungs-Benchmark für die Sammlung und Behandlung der EAG
festgelegt, die Daten aus Österreich sowie internationale Daten
berücksichtigt. Denn nur wenn das UFH-System auch den Anforderungen
des europäischen Wettbewerbs gerecht wird, werden die Niederlassungen
europäischer Konzerne in Österreich oder die Konzernzentralen die
Dienstleistungen des UFH in Anspruch nehmen. Nach dieser Benchmark
haben die Hersteller/Importeure für den gesamten Prozess der
Entsorgung (Transport, Behandlung, Systemkosten inkl.
Sicherstellungen für die Finanzierung) einen Beitrag von rund EUR 8,6
Mio pro Jahr zu leisten. Als unabhängiger Dienstleister finanziert
das UFH in der Folge die Leistungen der Partner, die die operative
Durchführung der Entsorgung übernehmen (z. B.
Abfallwirtschaftsverbände, Entsorgungsunternehmen etc.). Kontrolliert
wird das UFH-System, wie alle Dienstleister, von seinen Kunden, also
den Herstellern/Importeuren sowie von der Aufsichtsbehörde, dem
Umweltministerium.

Grundlagen der Entsorgungsverpflichtung

Am 13. Februar 2003 ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der
EU die Elektro(nik)altgeräte-Richtlinie, die so genannte
WEEE-Directive (Waste Electrical and Electronic Equipment), auf
EU-Ebene in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt wurde den
EU-Mitgliedstaaten eine Frist von 18 Monaten (bis zum 13. August
2004) eingeräumt, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In
Österreich steht die Veröffentlichung eines entsprechenden
Verordnungsentwurfs zur Begutachtung unmittelbar bevor. Gemeinsam mit
dem Abfallwirtschaftsgesetz bildet die Verordnung die Rechtsgrundlage
für die österreichische Umsetzung der
Elektro(nik)altgeräte-Richtlinie.

Die Richtlinie sieht vor, dass Hersteller und Importeure von
Elektro(nik)geräten den Transport der Elektro(nik)altgeräte aus
privaten Haushalten ab den Rücknahmestellen zu den
Verwertungsbetrieben sowie deren Behandlung, Verwertung und
Entsorgung finanzieren müssen. Die Finanzierungsverpflichtung tritt
innerhalb von 30 Monaten (am 13. August 2005) ab Inkrafttreten der
Richtlinie ein. Ein Hersteller im Sinne der Richtlinie ist allerdings
nicht nur derjenige, der Elektro(nik)geräte herstellt und verkauft,
sondern auch derjenige, der Geräte anderer Anbieter unter seinem
Markennamen weiterverkauft oder gewerblich in einen Mitgliedstaat der
EU ein- oder ausführt. Zur Identifizierung der Hersteller und
Importeure haben die Mitgliedstaaten ein Herstellerregister
einzurichten. Neue Elektro(nik)altgeräte müssen mit dem Symbol der
durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden.

Ein Netzwerk für die Umwelt

Nach der Errichtung der gesetzlichen Grundlage im Jahr 1993 schuf
das Umweltforum Haushalt mit Partnern aus Wirtschaft und Politik ein
effizientes und flächendeckendes Entsorgungssystem für Kühl- und
Gefriergeräte. Dabei arbeitete das UFH als Netzwerkpartner eng mit
dem Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) zusammen.
Im Vordergrund steht dabei, für Hersteller, Importeure und den
Handel, die sich in schwierigen Märkten befinden, Lösungen
anzubieten, die weder untereinander noch gegenüber anderen
EU-Mitgliedstaaten Wettbewerbsnachteile bringen. Das UFH ist darüber
hinaus Gründungsmitglied des WEEE-Forums, einer internationalen
Organisation mit Mitgliedern aus den Niederlanden, Belgien, Norwegen
und der Schweiz, die alle EAG-Dienstleistungen für
Hersteller/Importeure anbieten. Als Systembetreiber setzt sich das
UFH auch zum Ziel, das ökologische Bewusstsein der ÖsterreicherInnen
zu schärfen, im Besonderen mit kontinuierlicher Öffentlichkeitsarbeit
wie z.B. der erfolgreichen TV-Kampagne mit Roland Düringer unter dem
Motto: "Denk an morgen beim Elektrogeräte-Entsorgen."

OTS0211    2004-05-19/12:51

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | UFH

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