- 19.05.2004, 08:54:53
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Behördliche Zustellungen ab sofort elektronisch möglich
Wien (OTS)- Ab sofort ist die Zustellung amtlicher Schriftstücke auch
elektronisch möglich. Unter der Adresse http://www.zustellung.gv.at
hat der behördliche Zustelldienst den Betrieb aufgenommen. Auf dieser
Site des Bundeskanzleramtes sind die relevanten Informationen sowie
die Applikationen für das elektronische Zustellservice zu finden. Mit
diesem Verwaltungsdienst verfügt Österreich als erstes Mitgliedsland
der Europäischen Union über eine sichere elektronische Zustellung.
Das persönliche Abholen eingeschriebener Briefe und der damit
verbundene Weg zum Postamt können damit vermieden werden. Ein
elektronischer Zustellnachweis garantiert den Empfängern wie auch den
Absendern einen eindeutigen Nachweis, dass das Schriftstück auch
tatsächlich zugestellt wurde. Mit dem neuen Zustellservice können
Behörden sowohl einfache Mitteilungen, als auch Sendungen mit
Empfangsbestätigung (RSA-Brief) einfach und kostengünstig zustellen.
Die Verantwortung für einen einwandfreien Verlauf des
Zustellvorganges trägt der elektronische Zustelldienst. Die Nutzer
des Zustelldienstes werden über das Einlangen einer Sendung per
E-Mail verständigt. Eine Verständigung per SMS ist in Zukunft
ebenfalls vorgesehen. Im Fall, dass eine elektronische bzw.
telephonische Verständigung des Adressaten nicht erfolgreich
durchgeführt werden konnte, wird diese Verständigung per Post
zugesandt.
Um den elektronischen Zustelldienst in Anspruch nehmen zu können, ist
eine Registrierung beim behördlichen Zustelldienst erforderlich. Dazu
ist die Verwendung einer "Bürgerkarte" nötig. Die Bürgerkarte muss
mit einer elektronischen Signatur versehen sein und dient dazu, den
Nutzer eindeutig zu identifizieren. Diese Signatur ersetzt auf
elektronischem Weg die eigenhändige Unterschrift des Nutzers. Es gibt
die Möglichkeit, signaturfähige Bürgerkarten über den
Mobiltelefonbetreiber A1 oder über den österreichischen öffentlichen
Zertifizierungsdiensteanbieter A-Trust anzumelden. Die für eine
Registrierung notwendigen Anmeldeapplikationen sind ebenfalls auf
http://www.zustellung.gv.at verfügbar. Ein weiteres notwendiges
Kriterium für die Verständigung ist die Bekanntgabe einer E-Mail
Adresse. Um ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten, ist auf
Wunsch des Empfängers auch eine verschlüsselte Zustellung möglich.
Der elektronische behördliche Zustelldienst ist für die Empfänger und
Empfängerinnen kostenlos.
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