• 18.05.2004, 13:34:44
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"Eingetragene/-r Mediator/-in": Ausbildung beginnt am 4. Juli 2004

Jetzt anmelden! - Warum Mediationswillige bei Mediatoren auf Unternehmensberater-Kompetenz und die Bezeichnung "Eingetragene/-r Mediator/-in" achten sollten

Wien (PWK353) - Incite (www.incite.at), das Aus- und
Fortbildungsinstitut des Fachverbandes Unternehmensberatung und
Informationstechnologie (kurz UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich,
bietet ein optimal abgestimmtes Ausbildungscurriculum für
Unternehmensberater oder Personen, die von ihrer Ausbildung her
berechtigt wären, einen Unternehmensberater-Gewerbeschein zu
beantragen, an. "Die Einladung zur Teilnahme richtet sich aber auch
an Vertreter einiger anderer freier Berufe", so Fritz Bock, Obmann
des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie
(kurz UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich.

"Aufgrund der nur noch bis 30.12.2004 geltenden Übergangsfristen ist
diese Ausbildung eine optimale Möglichkeit, sich auf kürzere und
kostengünstigere Weise als danach zum Mediator ausbilden zu lassen",
weiß er. Ausbildungsbeginn in Schloss Hernstein in Niederösterreich
ist am Freitag, 4. Juni. An sechs Dreitage-Wochenenden werden die
zukünftigen Mediator/inn/en mit besonderer Wirtschaftskompetenz von
mediationserfahrenen Experten ausgebildet. So unterrichten
beispielsweise Gert Prechtl, Gerhart C. Fürst und der bekannte
Psychotherapeut und Mediator Peter Stippl (Lehrgangsleiter).

Informationen über eine noch mögliche Teilnahme an der Ausbildung zum
Mediator erhalten Interessierte bei incite unter Tel. 01/817 94 85
oder per E-Mail [email protected].

Zudem ist es seit März 2004 für Mediatoren auch möglich, sich im
Bundesministerium für Justiz in ein Verzeichnis eintragen zu lassen
und in Folge die Bezeichnung "Eingetragene/-r Mediator/-in" zu
führen. "Die Eintragung ist für Mediatoren Qualitätsnachweis und
-verpflichtung", so Bock.

"Sich der Hilfe eines eingetragenen Mediators zu bedienen, bringt für
mediationswillige Konfliktparteien zahlreiche Vorteile: Vor allem
kann eine erfolgreiche Mediation lange Dauer und hohe Kosten
gerichtlicher Verfahren vermeiden."
Dazu kommt:
Nur bei eingetragenen Mediatoren gilt die gesetzlich anerkannte
Fristenhemmung mit Aufnahme der Mediation.
Des weiteren haben die eingetragenen Mediatoren besondere
Qualitätsauflagen zu erfüllen: den verpflichtenden Nachweis über die
Absolvierung der gesetzlich vorgeschriebenen und geregelten
Ausbildung; ebenso verpflichtend die Teilnahme an
Fortbildungsangeboten.

Besonders gut beraten sind Interessenten an einer Mediation, auf die
Fachkompetenz und Berufserfahrung der in Frage kommenden Mediatoren
achten. So empfiehlt es sich, für alle wirtschaftsnahen
Herausforderungen die Dienste eines Mediators mit
Unternehmensberater-Kompetenz in Anspruch zu nehmen.
Unternehmensberater ist einer der Zugangsberufe zur
Mediationsausbildung, wo die Berufsausbildung auf die
Mediatorenausbildung angerechnet wird. (JR)

OTS0205    2004-05-18/13:34

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