• 14.05.2004, 12:00:00
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BMSG: Wogen um KartenAirbag der Sparkasse OÖ geglättet

Einigung zw. Minister Haupt und Sparkasse OÖ

Wien (BMSG/OTS) - Die Vorbehalte von Konsumentenschutzminister
Haupt gegen die Sparkasse Oberösterreich in Zusammenhang mit dem
Airbagschutz von Bankomatkarten sind nach Verhandlungen nun
ausgeräumt. In Gesprächen zwischen der Sparkasse OÖ und dem
Konsumentenschutzministerium wurden einzelne Bestimmungen der
Geschäftsbedingungen dergestalt verändert, dass Missverständnisse in
Hinkunft ausgeräumt sein sollten. Haupt: "Nachdem ich mich in
persönlichen Gesprächen versichern konnte, dass die von uns als
missverständlich beanstandeten Bestimmungen der allgemeinen
Geschäftsbedingungen in Sachen Kartenairbag nun unterlassen werden,
wird seitens meines Ressorts der Kundennutzen dieses
Sparkassen-Produktes dadurch nicht mehr in Frage gestellt". ****

Der KartenAirbag, der gegen 3,40 Euro Jahresgebühr von der
Sparkasse OÖ ihren Kunden angeboten wird, schützt bei
Bankomatkarten-Missbrauch durch Dritte bei sogenannter normaler
Sorglosigkeit des Kunden. Damit trifft den Bankkunden das Risiko
eines solchen Missbrauches erst bei einem erwiesenen Grobverschulden
seinerseits. Dies wäre beispielsweise dann gegeben, wenn der
Geheimcode auf der Karte notiert und ein Missbrauch allzu leicht
gemacht und gerade zu gefördert werden würde. Ein solches grobes
Verschulden müsste darüber hinaus die Bank dem Kunden nachweisen. Im
Schadensfall refundiert die Sparkasse - mit Ausnahme eines
Grobverschulden des Kundens - den Betrag vermindert um einen
Selbstbehalt von 100 Euro.

Die Sparkasse ersetzt mit dem KartenAirbag bei Kartenverlust
zusätzlich den auf einer Bankomatkarte geladenen Quickbetrag, der
faktisch dem Bargeld gleichkommt und bisher im Schadensfall nicht
gedeckt war. Auch in diesen Fällen refundiert die Sparkasse dem
Kunden den verloren gegangenen Quickbetrag bis auf einen Selbstbehalt
von 100 Euro. Durch den Airbag geschützt sind weiters Missbräuche bei
Überweisungs-automaten und auch missbräuchliche Behebungen bei
Kartenverlust in der Zeit zwischen der Sperrmeldung bis zum
Wirksamwerden (dazwischen liegen maximal zwei Stunden).

"Im Zuge der Gespräche zwischen meinem Ressort, dem Verein für
Konsumenteninformation und der Sparkasse OÖ konnten unsere
bestehenden Vorbehalte ausgeräumt werden. Die Bedingungen für den
KartenAirbag wurden seitens der Sparkasse OÖ nochmals überarbeitet
und präzisiert, um allfällige Missverständnisse zu verhindern. Damit
konnten alle Knackpunkte beseitigt werden", so der
Konsumentenschutzminister abschließend. (Schluss) bxf

OTS0153    2004-05-14/12:00

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