• 11.05.2004, 17:42:47
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DISKUSSION ÜBER VERKAUF VON BUNDESWOHNUNGEN IM BUATENAUSSCHUSS Opposition beklagt Benachteiligung der Mieter

Wien (PK) - Die heutige Sitzung des Bautenausschusses, in der zwei
Oppositionsanträge betreffend klare Regelungen über Zu- und Abschläge
bei Richtwertmieten sowie betreffend vorrangigen Verkauf der BIG-
Wohnungen und Bundeswohnungen an Mieter im Mittelpunkt der
Verhandlungen standen, begann mit einer Aussprache über aktuelle
Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses. Bundesminister Martin
Bartenstein stand den Mitgliedern des Bautenausschusses dabei Rede
und Antwort. Während die Opposition Kritik daran übte, dass die
Interessen der Mieter beim Verkauf der Bundeswohnungen nicht
ausreichend berücksichtigt wurden, sprachen die Vertreter der
Regierungsfraktionen von einer gesetzeskonformen Vorgangsweise.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) sprach zunächst den Verkauf der
bundeseigenen Wohnbaugenossenschaften an und erkundigte sich nach dem
aktuellen Stand der Dinge. Sie wies darauf hin, dass beim ehemaligen
Handelsgericht in der Riemergasse Leerstands- und Transferkosten in
der Höhe von 2,1 Mill. € entstanden sind, nur weil das
Justizministerium die Räumlichkeiten wechseln wollte. Zudem
thematisierte sie das geplante Gebäudebewirtschaftungsgesetz und die
ihrer Ansicht nach erforderliche Ökologisierung der Miet- und
Wohnrechtsgesetze. Abgeordnete Ruth Becher (S) wollte vom
Bundesminister wissen, weshalb er im Zusammenhang mit dem
Gebäudebewirtschaftungsgesetz externe Berater beauftragt habe und wie
hoch die diesbezüglichen Kosten gewesen seien. Abgeordneter Johann
Maier (S) fragte, ob eine Änderung des WGG geplant sei und ob es
stimme, dass durch einen Initiativantrag im Hohen Haus das MRG
novelliert werden solle. Zudem erkundigte er sich, ob bei der
beabsichtigten Veräußerung einiger Liegenschaften in zentraler Lage
ein Makler beauftragt worden sei. Abgeordneter Wolfgang Großruck (V)
meinte, beim MRG gebe es Änderungsbedarf, und ob dieser im Wege einer
Regierungsvorlage oder durch einen Initiativantrag der
Regierungsfraktionen in die Wege geleitet werde, sei vor diesem
Hintergrund zweitrangig. Vom Bundesminister wollte Großruck
Informationen bezüglich des von der EU intendierten Energieausweises
für Gebäude. Abgeordneter Walter Tancsits (V) war der Auffassung,
dass das Auslaufen des alten Hausbesorgergesetzes sehr positive und
preisdämpfende Effekte gehabt habe. "Bedrohlichen Bestrebungen",
diese Regelung wieder einzuführen, sollte daher entgegengetreten
werden. Abgeordnete Doris Bures (S) erkundigte sich danach, welche
Position der Minister Bartenstein bezüglich der Wohnbauförderung
einnehme, über deren Reduktion in letzter Zeit diskutiert wurde.

Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) ersuchte um Informationen
bezüglich des Bundeshochbaus, Abgeordneter Robert Rada (S) stufte die
Kosten für die Beratungstätigkeit als zu hoch ein und verwies auf die
jüngst verlautbarte Rechnungshofkritik in Sachen Beraterhonorare.
Moser und Becher griffen das Thema Energieausweis auf und drängten
bei dieser Gelegenheit auf eine möglichst einheitliche Regelung, was
auch, so Moser, bei der Bauordnung angestrebt werden sollte.
Abgeordnete Christine Muttonen (S) kam auf die Zukunft des ehemaligen
Gerichtsgebäudes in der Riemergasse zu sprechen, während Abgeordnete
Doris Bures (S) darauf hinwies, dass der Entwurf zu einem
Gebäudebewirtschaftungsgesetz auf massive Kritik seitens der Experten
gestoßen sei, weil dieser keine Vereinfachung und keine
Harmonisierung mit sich bringe. Zu diesem Thema äußerte sich weiters
der Abgeordnete Karl Dobnigg (S).

Bundesminister Bartenstein erklärte eingangs, es sei seitens seines
Ressorts keine WGG-Änderung geplant. Die Gebäudebewirtschaftung
ressortiere beim Justizministerium, er teile aber den Wunsch nach
einer Harmonisierung der Gesetzesmaterie. Bis Ende Mai solle es dazu
eine eigene Studie geben, deren Resultate in die Arbeit einer eigenen
Arbeitsgruppe im Justizministerium einfließen sollen. Man habe sich
diesbezüglich an die entsprechenden Experten gewandt, die Kosten
hiefür beliefen sich auf 38.000 Euro.

Der Minister meinte weiters, eine Ökologisierung sei prinzipiell
begrüßenswert, man werde derartiges in der kommenden Arbeit auch
anstreben. Der von der EU geplante Energieausweis sei wichtig und
gut, er soll im Januar 2006 starten und für neue Gebäude sowie für
alte, die zum Verkauf stehen, gelten. In der Tat wäre es sinnvoll,
die diesbezüglichen Regelungen so weit wie möglich einheitlich zu
gestalten. Dieser Mosaikstein sei fraglos ein Schritt in die richtige
Richtung und auch im Sinne einer ökologischen Althaussanierung.

Hinsichtlich einer MRG-Änderung sagte Bartenstein, wenn das Parlament
eine solche Novelle anstrebe, dann werde er selbstverständlich die
Hoheit des Parlaments anerkennen. Zu der Anfrage des Abgeordneten
Maier erklärte Bartenstein, der Finanzminister möchte durch die
Veräußerung einiger Gebäude in bester Lage einen Erlös erzielen, mit
dem er das Winterpalais des Prinzen Eugen sanieren kann, damit die
Mitarbeiter dort perfekte Arbeitsbedingungen vorfinden könnten. Es
sei kein Makler mit dieser Veräußerung betraut worden, weshalb auch
keine Provision zu erwarten stehe.

Sein Ressort habe eine Basisbauordnung erstellt, doch obliege es den
einzelnen Ländern, diese auch entsprechend zu übernehmen. Hier müsse
man darauf Bedacht nehmen, dass die Länder gemäß dem Föderalismus in
der Landeslegistik ihre eigenen Regeln machen können. Bezüglich des
Hochbaus meinte der Minister, hier gebe es eine leichte Steigerung,
zudem habe man nennenswerte Investitionen bei wichtigen Kulturbauten
vorgenommen. Konkret nannten der Minister Arbeiten an der Albertina,
am Haus-, Hof- und Staatsarchiv, in Schönbrunn, am Palais Palffy und
am Schönbrunner Zoo. Hinsichtlich der Riemergasse würden drei
Verwertungsoptionen geprüft, konkret stünden ein Hotel, Wohnungen
sowie Büros zur Diskussion, so das Regierungsmitglied. Bartenstein
ging sodann noch auf eine Frage hinsichtlich des Safariparks in
Gänserndorf ein; - er sehe in diesem Fall keine direkte oder
indirekte Bundeszuständigkeit. Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V)
teilte in diesem Zusammenhang noch mit, dass die
niederösterreichische Landesregierung heute beschlossen habe, den
Safaripark Gänserndorf mit 400.000 € zu unterstützen. Zur Wortmeldung
der Abgeordneten Bures merkte Bartenstein an, dass für Verhandlungen
über die Wohnbauförderung im Rahmen des Finanzausgleiches nicht er,
sondern der Finanzminister zuständig sei.

Auch der Vertreter der BIG, Christoph Stadlhuber, informierte dann
Abgeordnete Moser darüber, wie es mit dem ehemaligen Handelsgericht
in der Riemergasse weitergeht. Da es zunächst keinen Bundesnutzer
gab, der an dem Gebäude interessiert war, habe man eine Studie bei
der TU Wien in Auftrag gegeben, in der eine mögliche
privatwirtschaftliche Nutzung und verschiedene Nutzungsarten geprüft
werden sollten. Grundsätzlich gebe es drei Nutzungsmöglichkeiten
(Umbau in ein Hotel, Wohnungen oder Büros), wobei man derzeit mit 16
Interessenten verhandle. Er erwarte sich einen Abschluss der
Verkaufsgespräche noch vor dem Sommer, erklärte der BIG-
Geschäftsführer.

DISKUSSION ÜBER VERÄUSSERUNG VON BUNDESLIEGENSCHAFTEN AN MIETER

Den Rechnungshofbericht zum Verkauf von Wohnungen der
Bundeswohnbaugesellschaft sowie die Vorgangsweise beim Verkauf der
bundeseigenen Wohnungen nahmen die Abgeordneten der SPÖ zum Anlass,
einen Entschließungsantrag einzubringen, der schließlich einstimmig
vertagt wurde.

Darin wird der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert,
eine Novelle zum Bundesimmobiliengesetz vorzulegen, die eine
Anbotspflicht an die einzelnen WohnungsmieterInnen vor Veräußerung
einer Liegenschaft vorsieht. Der angebotene Kaufpreis soll auf Grund
des einheitlichen Verkehrswerts nach dem Liegenschaftsbewertungs-
Gesetz ermittelt werden, sodass die MieterInnen dritten ErwerberInnen
gleichgestellt sind. Eine Novelle zum Bundesgesetz betreffend
Verwertung der Bundeswohnbaugesellschaften soll den Anspruch der
einzelnen WohnungsmieterInnen auf vorrangigen Verkauf sicherstellen.
Als Kaufpreis sei der einheitliche Verkaufspreis nach dem
Liegenschaftsbewertungsgesetz anzubieten. (230/A[E])

Die Abgeordneten der Sozialdemokraten wiesen darauf hin, dass der
ursprünglichen Intention, die Mieter zu Eigentümern zu machen, nicht
entsprochen wurde. Dies sei eine Ignoranz gegenüber dem Gesetzgeber,
bemängelte Abgeordneter Johann Maier. Er wies darauf hin, dass von
1994 bis 2000 über 500 Wohnungen verkauft wurden, von 2000 bis 2003
aber nur knapp 20, obwohl es eine gesetzliche Regelung gab, vorrangig
an die Mieter zu verkaufen. Auch G-Abgeordnete Gabriela Moser (G)
machte ebenso wie Abgeordnete Doris Bures (S) darauf aufmerksam, dass
der Rechnungshofpräsident in dieser Frage eine andere Meinung als das
Ministerium vertrete. Fiedler habe im Rechnungshofausschuss nämlich
festgestellt, dass es zu keinem vorrangigen Verkauf an die Mieter
gekommen sei und dass die Wohnungen zu einem höheren Preis als an
Dritte angeboten wurden.

Vorrangig heiße für ihn, meinte Abgeordneter Walter Tancsits (V),
dass man zuerst die Mieter frage und dann andere Interessenten suche,
wenn man den Verkauf nicht völlig verhindern wolle. Er glaube, dass
dieses Projekt gut auf Schiene sei und man solle einmal das
Endergebnis abwarten, schlug er vor.

BIG-Geschäftsführer Hartwig Chromy entgegnete Abgeordnetem Maier,
dass die Tochtergesellschaft auch nach dem Jahr 2000 148 Wohnungen
verkauft habe. Die "BIG-Mutter" konnte deshalb noch nicht so viele
Wohnungen veräußern, da zunächst der Bestand der Liegenschaften
geordnet werden musste. Er gab noch zu bedenken, dass es sich bei den
Wohnungen um unbelastete Objekte handle, für die zum Teil sehr
niedrige Mieten bezahlt werden. Man habe unzählige Gespräche geführt
und Versammlungen abgehalten, um die Mieter zu informieren, führte er
weiter aus. Allerdings ging es auch darum, wirtschaftliche
Gesichtspunkte nicht aus den Augen zu verlieren. Es wurde daher
festgelegt, dass mindestens 40 % der Mieter eines Objektes ihre
Wohnung kaufen müssen; in vielen Fällen sei man aber auch unter
diesem Wert geblieben.

Bundesminister Martin Bartenstein betonte nochmals, dass er der
Auffassung sei, dass bei der Veräußerung der Bundeswohnungen
gesetzeskonform vorgegangen wurde. Als Basis könne nur der
Ertragswert herangezogen werden, argumentierte er, da sonst der
Spekulation Tür und Tor geöffnet werde. Es sei allerdings richtig,
dass der Rechnungshofpräsident eine unterschiedliche Meinung vertrete
als das Ministerium, räumte er ein.

GRÜNE FORDERN KLARE REGELUNGEN BEZÜGLICH ZU- UND ABSCHLÄGE BEI MIETEN

"Aktuelle Studien über die Höhe von Altbau-Mietzinsen bestätigen,
dass es de facto keinen Unterschied mehr zwischen - an sich
begrenzten - Richtwertmieten und frei vereinbarten Mieten gibt". So
argumentieren die Grünen in ihrem Entschließungsantrag betreffend
Novellierung der Wohnungsgesetzgebung. Sie fordern darin die
Verpflichtung, die Art und Höhe der Zu- und Abschläge zum Richtwert
im Mietvertrag genau anzugeben. Die Art der Zu- und Abschläge und
deren Höhe sollte gesetzlich klar festgelegt und begrenzt werden,
meinen die G-Mandatare. - Auch dieser Antrag wurde einstimmig
vertagt, da für diese Materie das Justizressort zuständig ist
(63/A[E]).

(Schluss)

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OTS0256    2004-05-11/17:42

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA

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