• 06.05.2004, 09:47:43
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  • OTS0053 OTW0053

Google AdWords vor Gericht

Hamburg (OTS) - Die metaspinner media GmbH verteidigt ihre
eingetragene Marke "Preispiraten" gegen die Nutzung als Google
AdWord. Ähnlich den in Frankreich gegen die AdWord-Praxis, Marken als
Suchworte zur Steuerung der Anzeige von suchwortbezogener Werbung zu
benutzen, angestrengten Verfahren von Luis Vuitton, dem
Internet-Reisebüro "Bourse des Vols" und zuletzt dem
Versicherungskonzern AXA sowie dem in den USA von American Blind &
Wallpaper Factory betriebenen Verfahren wird die
Vermarktungsstrategie der Google AdWords auch in Deutschland einer
rechtlichen Überprüfung unterzogen.

So erwirkte die metaspinner media GmbH eine einstweilige Verfügung
gegen Google vor dem Landgericht Hamburg. Google lehnte es allerdings
ab, die Verfügung als abschließende Regelung anzuerkennen. Vielmehr
setzte Google die Nutzung des Zeichens "Preispiraten" als AdWord
entgegen der einstweiligen Verfügung fort. Dabei wurden auch Anzeigen
für direkte Konkurrenten sowohl zum Angebot der metaspinner media
GmbH unter "www.metaspinner.de" als auch zu der unter
"www.preispiraten.de" angebotenen kostenlosen Preisvergleichssoftware
von Google angenommen und veröffentlicht. Das Programm "Preispiraten
ermöglicht dem Nutzer einen schnelle und umfassenden Vergleich von
Produktpreisen in mehreren Online-Auktionshäusern und über 600
angeschlossenen Online-Shops.

"Es kann nicht sein", so Rechtsanwalt Stefan Maas, von der die
Verfahren betreuenden Kanzlei maas_rechtsanwälte aus Köln, "dass die
erheblichen wirtschaftlichen Aufwendungen zum Aufbau der Marke
"Preispiraten" durch werbende Dritte und insbesondere Google
ausgenutzt und abgeschöpft werden". Einerseits nutzen Dritte ein
hohes Ranking in Bezug auf die als AdWord ausgenutzten Marken.
Andererseits erzielt vor allem Google selbst Vergütungen für die
Werbemaßnahmen. Insoweit stützen beide ihren Vorteil allein auf die
Vorleistungen des Markenrechtsinhabers.

Um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern und die einstweilige
Verfügung bestätigen zu lassen, wurde nun Klage vor dem Landgericht
Hamburg durch die von der metaspinner media GmbH beauftragte Kanzlei
maas_rechtsanwälte erhoben.

Damit kommt es in Deutschland zum wahrscheinlich ersten Prozess,
in dem sich Marken- und Wettbewerbsrechte einerseits und die äußerst
lukrative Vermarktungsstrategie von Google andererseits
gegenüberstehen. "Insbesondere in Anbetracht des geplanten
Börsengangs sollte Google die rechtlichen Grundlagen ihres
AdWords-Geschäftsmodells klären.", so Christoph Berndt,
Geschäftsführer der metaspinner media GmbH. Das Gericht wird zu
klären haben, ob Google geschützte Marken und Namen zu eigenen Werbe-
und Vermarktungszwecken ohne Berechtigung (Lizenz o.ä.) benutzen
darf.

ots Originaltext: metaspinner media GmbH

OTS0053    2004-05-06/09:47

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