- 26.04.2004, 12:21:43
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ÖGB-Frauen solidarisieren sich mit den Veloce-FahrerInnen
ÖGB-Expertin Rolzhauser fordert mehr Rechte für atypisch Beschäftigte
Wien (ÖGB). (OTS) - Solidarität mit den Streikenden bei Veloce
kommt aus dem ÖGB. "Die Veloce-FahrerInnen fordern eine gerechte
Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen. Wir sind solidarisch mit
ihnen und fordern, dass Veloce-Chef Brandstätter den berechtigten
Forderungen der FahrerInnen nachkommt", sagt
ÖGB-Bundesfrauensekretärin Sylvia Ledwinka. Elisabeth Rolzhauser,
ÖGB-Expertin für atypisch Beschäftigte, nimmt den Konflikt bei Veloce
zum Anlass um generell mehr Rechte für Freie DienstnehmerInnen und
Neue Selbständige zu verlangen. "Den vielen Pflichten dieser beiden
Beschäftigtengruppen stehen derzeit kaum Rechte gegenüber. Ihnen wird
das volle unternehmerische Risiko angelastet und das bei oftmals
beschämend niedriger Bezahlung", sagt Rolzhauser.++++
Die Veloce-RadbotInnen halten morgen ab 11 Uhr eine
Ring-Radrundfahrt ab, um ihre Forderungen für faire
Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Dazu gehören die Bezahlung des
ursprünglich versprochenen vollen Anteils am Umsatz sowie an der
Preiserhöhung, die Angleichung des Einkommens von AnfängerInnen an
jene von länger Beschäftigten, die Auszahlung am Monatsanfang, die
Rückerstattung der Handykosten für Gespräche mit dem Unternehmen und
die Offenlegung der Verträge mit den Versicherungen und
Krankenkassen. "Es kann nicht sein, dass im 21. Jahrhundert für einen
Teil der Beschäftigten Arbeitsbedingungen herrschen wie in der
sozialpolitischen 'Steinzeit'. Atypisch Beschäftigte brauchen
dringend mehr Rechte", sagt die Bundessekretärin der ÖGB-Frauen,
Sylvia Ledwinka.
Elisabeth Rolzhauser fordert generell eine Neudefinition des
ArbeitnehmerInnen-Begriffs. "Der Begriff ist hoffnungslos veraltet.
Kriterien wie die fixe Festlegung von Arbeitszeit und Arbeitsort
durch den Auftraggeber, die derzeit auch erfüllt sein müssen, damit
man als ArbeitnehmerIn gilt, sind in unserer flexiblen Arbeitswelt
häufig obsolet. Künftig soll bei der Zuordnung zur Gruppe der
unselbständig Beschäftigten ausschließlich auf die wirtschaftliche
Abhängigkeit abgestellt werden", verlangt Rolzhauser. Damit erhielte
auch der Großteil der Beschäftigten, die als Freie DienstnehmerInnen
und Neue Selbständige arbeiten, den arbeits- und sozialrechtlichen
Schutz, den unselbständig Beschäftigte haben. Derzeit gilt für Freie
DienstnehmerInnen und Neue Selbständige das Arbeitsrecht nicht: Für
sie gelten die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter
nicht, es gibt kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld und kein Recht auf
Abfertigung. Mangelhaft ist auch ihre sozialrechtliche Absicherung:
Freie DienstnehmerInnen und Neue Selbständige erhalten kein
Krankengeld und auch arbeitslosenversichert sind sie nicht. (mfr)
OTS0117 2004-04-26/12:21
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