• 22.04.2004, 10:08:24
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  • OTS0055 OTW0055

Findet Bundespräsidentenwahl gesetzwidrig statt?

Wien (OTS) - Über die von Bundespräsidentschaftsbewerber Wolfgang
Pöltl am 16.3.2004 beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte
Beschwerde wurde noch immer nicht entschieden. Die Wahlbehörde
weigert sich auch einen Bescheid über die Zu- oder Nichtzulassung des
Bewerbers Wolfgang Pöltl auszustellen. Medien übergehen diese
Situation völlig. Sollte die Bundespräsidenten-Wahl am 25.4.2004
tatsächlich, nach Meinung des Wolfgang Pöltl völlig rechtswidrig,
stattfinden, wird am 26.4.2004 sofort die Wahl angefochten.

OTS0055    2004-04-22/10:08

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