- 22.04.2004, 09:48:30
- /
- OTS0047 OTW0047
SPÖ-Kärnten tritt vehement gegen verspätete Bankgutschriften auf
KO Markut: Die Bundesregierung soll über das Bankwesengesetz sicherstellen, dass im Zahlungsverkehr mit Verbrauchern generell taggleich wertgestellt wird
Klagenfurt (SP-KTN) - Heftige Kritik kam am Donnerstag vom
SPÖ-Klub im Kärntner Landtag hinsichtlich verspäteter Gutschriften
von Gehältern und Löhnen. "Während Abbuchungen und alle Belastungen
für die Kontoinhaber meist sofort wertgleich gestellt werden, sichern
sich die Banken oft durch die verspätete Wertstellung von
Kontoeingängen ein schönes Körbergeld auf dem Rücken der
Konsumenten", kritisierte SP-Klubobmann Karl Markut scharf und
forderte die Bundesregierung auf, über eine entsprechende Regelung im
Bankwesengesetz sicherzustellen, dass im Zahlungsverkehr mit
Verbrauchern generell taggleich wertgestellt wird.
Die SP-Abgeordneten KO Karl Markut, LAbg. Gebhard Arbeiter, LAbg.
Peter Kaiser und LAbg. Gerhard Mock bringen aus diesem Grund in der
heutigen Sitzung des Kärntner Landtages einen entsprechenden Antrag
ein, in welchem die Landesregierung aufgefordert wird, in
entsprechenden Verhandlungen mit der Bundesregierung sicherzustellen,
dass eine entsprechende gesetzliche Regelung in das Bankwesengesetz
aufgenommen wird. "Üblicherweise verbuchen Banken Abbuchungen vom
Konto bereits am selben Tag, Gutschriften hingegen erst ab dem
nächsten Werktag. Diese Wertstellungspraxis benachteiligt die
Kontoinhaber massiv", begründete LAbg. Peter Kaiser den Antrag der
Sozialdemokraten.
Kaiser kritisierte weiters, dass durch die nicht zeitgleiche
Wertstellung mitunter stolze Zinsen anfallen, wenn jemand
gleichzeitig eine Einzahlung und eine Abbuchung bei seiner Bank
einreicht. "Während die Abbuchung sofort wertgestellt wird, kann es
bei der Gutschrift hinsichtlich der Wertstellung dauern, wodurch
beträchtliche Zinsen für den Kontoinhaber anfallen", nannte Kaiser
ein weiteres Beispiel für eine konsumentenunfreundliche Handhabung
der Wertstellung und dem entsprechen Korrekturbedarf im
Bankwesengesetz seitens der Bundesregierung. (Schluss)
OTS0047 2004-04-22/09:48
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | DS9






