- 21.04.2004, 11:43:09
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ARBÖ: Bewusstseinsbildung gegen Alkohollenker vorrangig
Mehr und punktgenaue Kontrollen notwendig - Mitverantwortung von Wirten prüfen
Wien (OTS) - Mehr und vor allem auch punktgenaue Kontrollen am
richtigen Zeit und am richtigen Ort fordert der ARBÖ im Kampf gegen
Alkohol-Lenker. Vor allem in Heurigengegenden, im Umfeld von
Diskotheken, an Wochenenden und in der Nacht ist der stärkere Einsatz
der Exekutive gefragt, begründet ARBÖ-Juristin Dr. Barbara
Auracher-Jäger.
Der ARBÖ bekräftigt seine Forderung nach gezielten und
nachhaltigen Kampagnen zur Bewusstseinbildung, dass sich Autofahren
und Alkohol ausschließen. Dr. Barbara Auracher-Jäger: "Beginnen muss
man damit aber schon bei 12 und 13-Jährigen und nicht erst bei
Jugendlichen im Führerscheinalter. Das ist eine sinnvolle Investition
in die Zukunft, für die keine Kosten gescheut werden dürfen" Den
Schulen komme dabei eine Schlüsselrolle zu. "In der Schule lernt man
nicht nur fürs Leben sondern auch fürs Überleben", unterstreicht die
ARBÖ-Verkehrsjuristin.
Der ARBÖ tritt im Kampf gegen Alkohol-Lenker für die Ausschöpfung
aller bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ein. Zum Beispiel wäre
die Möglichkeit einer rechtlichen Mitverantwortung von
Lokalbetreibern und Wirten zu überprüfen, wenn sie eine
offensichtlich alkoholisierte Person dabei beobachten, die sich
anschickt, ein Fahrzeug zu lenken.
Die Kosten für den Kauf von Alko-Vortestgeräten sind aus
ARBÖ-Sicht nur dann gerechtfertigt, wenn die technische Qualität der
Geräte die Genauigkeit der Messergebnisse verlässlich gewährleistet.
Ansonsten wäre es eine Verschwendung von Steuergeldern, die
effizienter in Bewusstseinskampagnen investiert werden könnten. Beim
Einsatz von Vortestgeräten sollte Österreich das Rad nicht neu
erfinden, sondern sich einschlägige internationale Erfahrungen zu
Nutze machen. "Im Sinne der Rechtsstaatlichkeit muss jedoch als
Beweismittel in einem Verfahren nur das Ergebnis von geeichten
Alkomaten zulässig sein", fordert die ARBÖ-Verkehrsjuristin.
OTS0131 2004-04-21/11:43
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