- 16.04.2004, 13:20:40
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Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung ab 18. April in Kraft!
ÖsterreicherInnen lehnen Genfood mehrheitlich ab. Ihnen bleibt nur die aufwändige Suche im Kleingedruckten oder gleich der Griff zu Bio!
Wien (OTS) - Auch nach Inkrafttreten der neuen
EU-Kennzeichnungsregelung am 18. April bleibt es für KonsumentInnen
schwierig, gentechnisch veränderte Lebensmittel zu erkennen. Der
Hinweis auf Gentechnikeinsatz wird vermutlich nur mit der Lupe im
Kleingedruckten der Zutatenliste zu lesen sein. Für tierische
Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Käse, Eier etc., welche unter
Einsatz genmanipulierter Futtermittel erzeugt wurden, besteht keine
Kennzeichnungspflicht. Für Markus Schörpf, Gentechnik-Gegner der
ersten Stunde, ein bedenklicher Zustand: "Schon jetzt sind etwa 50 %
der in Österreich eingesetzten verfütterten Sojaschrote
genmanipuliert." Auch Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen, welche
unter Hilfenahme von gentechnisch veränderten Mikroorganismen
hergestellt wurden, werden für die KonsumentInnen undeklariert
bleiben. Damit wird die von der EU-Kommission geforderte Wahlfreiheit
bei der Kaufentscheidung praktisch unmöglich. Nur Bio-Lebensmittel
und gentechnikfrei ausgezeichnete Marken sind ohne Einsatz von
gentechnisch veränderten Organismen hergestellt. Strenge und
unabhängige Kontrollen vom Saatgut bis zum Verarbeitungsbetrieb
stellen dies sicher. So werden Bio-Bauern mindestens ein Mal jährlich
und Verarbeitungsbetriebe sowie Futtermittelwerke bis zu drei Mal
jährlich von unabhängigen Stellen kontrolliert.
Auswirkungen von genfood auf Mensch und Tier nicht
ausreichend geprüft
Nach wie vor sind die Auswirkungen der Ernährung mit genfood auf
Mensch und Tier nicht ausreichend überprüft. "Genfood ist auf dem
gleich niedrigen Standard geprüft wie DDT 1930! Genfood könnte auch
bedenklich für Menschen sein. Mäuse, die mit Gensoja ernährt wurden,
zeigten Besorgnis erregende Veränderungen an der Leber", zeichnet
etwa der Risikoforscher Werner Müller ein düsteres Bild.
Damit der Bio-Landbau auch in Zukunft nicht durch Kontaminationen
mit genmanipulierten Pflanzen gefährdet wird, müssen weitere
umfassende Maßnahmen ergriffen werden. So etwa sind im ganzen
Bundesgebiet sowie länderübergreifend mit dem benachbarten Ausland
gentechnikfreie Regionen im Entstehen.
OTS0159 2004-04-16/13:20
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