• 13.04.2004, 12:07:44
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e-card: Chipkartenauftrag geht an Giesecke & Devrient

Bundesvergabeamt gibt Grünes Licht für Zuschlag

Wien (OTS) - Das Bundesvergabeamt hat am 9. April 2004 die
Entscheidung des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger, den Auftrag für das Kartensystem im e-card
Projekt an den deutschen Chipkartenhersteller Giesecke & Devrient zu
vergeben, für rechtmäßig befunden. Ein nicht zum Zug gekommener
Bieter hatte die Entscheidung des Hauptverbandes bekanntlich beim
Bundesvergabeamt angefochten.
Dr. Josef Kandlhofer, Sprecher der Geschäftsführung des
Hauptverbandes: "Nach der raschen, korrekten und fairen Abwicklung
dieses Verfahrens hat der Hauptverband den Auftrag nunmehr definitiv
an den Bestbieter Giesecke & Devrient vergeben". Dieser wird nun die
Produktion der Chipkarten für die Versicherten und der
Ordinationskarten für die Vertragsärzte übernehmen. Das
Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 48 Millionen Euro.
Kandlhofer: "Wir haben nun auch für das 2. Teilprojekt - das
Kartensystem - einen ausgezeichneten Partner an Bord geholt und sind
auf dem besten Weg, das e-card-System mit all seinen Vorteilen im
Laufe des Jahres 2005 für alle ÖsterreicherInnen zur Verfügung
stellen zu können".
Zu den in Medien kursierenden Gerüchten, dass das erste Teilprojekt
"Betriebszentrale und Terminal-Software" in Verzug sei, entgegnete
Kandlhofer: "Das entspricht nicht den Tatsachen. Selbstverständlich
gibt es in jedem Projekt Diskussionspotential zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer, wenn es um die Auftragsabwicklung geht. Deshalb
kann man aber noch nicht von einer Gefährdung des Einsatztermines
sprechen."

Was kann die e-card?

Die e-card wird in einem ersten Schritt den Krankenschein ablösen.
Medizinische Leistungen werden damit für alle Versicherten und deren
Angehörige grundsätzlich papierlos zugänglich.
In der e-card steckt aber noch viel mehr als der elektronische
Krankenschein. Sie ist für die elektronische Signatur vorbereitet und
wird auch als Bürgerkarte nach dem E-Government-Gesetz verwendet
werden können. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde im März
verlautbart (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2004, BGBl I Nr.
18/2004).
Schon heute können mit den bereits vorhandenen Bürgerkarten und
anderen Zertifikaten auf der Website www.sozialversicherung.at
Auskünfte über Versicherungsdaten (Versicherungsdatenauszug,
Versicherungsstatus) abgerufen werden. "Als Schlüssel zum
Gesundheitssystem und zu e-Government wird die e-card allen
Beteiligten das Leben wesentlich erleichtern", argumentiert
Kandlhofer.

OTS0084    2004-04-13/12:07

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