• 02.04.2004, 14:24:39
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Kukacka: Unverständnis dafür, dass gesamten Urlaubs- und Arbeitszeitsonderrechte keiner Urabstimmung unterzogen werden!

Wien, 02. April 2004 (OTS) Mit völligen Unverständnis reagierte
heute, Freitag, Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka auf die
nun bekannt gewordene Tatsache, dass der Stimmzettel für die
Gewerkschafts-Urabstimmung über das Dienstrecht überhaupt nur drei
von vier in dem Übereinkommen zwischen Bundesregierung und ÖBB
festgehaltenen Punkten enthalte. Weggelassen worden seien die
gesamten Urlaubs- und Arbeitszeitsonderrechte, die derzeit bei den
ÖBB gelten: Feiertagsurlaubszuschlag, Winterurlaubszuschlag,
Turnusurlaubszuschlag, Nachtzeitzuschlag. Diese Punkte sollen
offenbar nicht der Urabstimmung unterworfen und den ÖBB-Mitarbeitern
und der Öffentlichkeit weitgehend unterschlagen werden, so Kukacka.
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In den zwischen den Sozialpartnern ausgetauschten
Verhandlungsunterlagen heißt es: Durch den völligen Entfall der
Urlaubssonderregelungen könnte ein Potential von 22 Millionen Euro
per anno lukriert werden. Davon entfallen auf: FUZ - 1,2 Millionen,
WUZ - 3 Millionen, TUZ – 17,8 Millionen. In der Summe beträgt dies
also 22 Millionen Euro. Durch den Entfall des Nachtzeitzuschlages
könnten 30 bis 35 Millionen Euro lukriert werden. Insgesamt liege in
diesem Paket ein Einsparungspotential von 52 bis 57 Millionen Euro
per anno. Dies Entspreche über 50 Prozent der Zielvorgabe aus dem
Bereich der Sonderrechte des ÖBB-Dienstrechtes.

Es sei völlig unverständlich, warum nun eine Urabstimmung
durchgeführt werde, die diese Punkte der Vereinbarung überhaupt
nicht enthalte und bis Ende April noch verhandelt werden sollten.
Kukacka verwies darauf, dass an diesen Sonderrechten wiederholt vom
Rechnungshof Kritik geübt wurde, wie im letzten RH-Tätigkeitsbericht
vom Dezember 2003 zum Ausdruck gekommen ist, der wiederum den
Nachtzeitzuschlag und die daraus entstehende Überstundenspirale
kritisiert hat.

So sehen das ÖBB-Dienstrecht zwei zusätzliche Urlaubstage vor, wenn
Urlaub während der Wintermonate (1. November bis 31. März) genommen
wird (Winterurlaubszuschlag = WUZ). Ebenso erhält der ÖBB-
Bedienstete einen zusätzlichen Urlaubstag, wenn sein Urlaub auf
einen Samstag fällt, der Feiertag ist (Feiertagsurlaubszuschlag =
FUZ). Schließlich gebühren den im Turnusdienst tätigen Bediensteten
– was rund die Hälfte aller ÖBB-Bediensteten umfasst – noch
zusätzliche acht Urlaubstage (Turnusdiensturlaubszuschlag = TUZ).

Mehrkosten in der Höhe von 30 bis 35 Millionen Euro verursache auch
der Nachtzeitzuschlag. So wird pro fünf Arbeitsstunden die zwischen
22 und vier Uhr erbracht werden, eine Überstunde erzeugt. Diese
Überstunde muss der Bedienstete durch Zeitausgleich verkonsumieren.
Seine Vertretung schreibt während dieser Zeit wiederum Überstunden,
erläuterte Kukacka diese Regelung.

Kukacka verwies darauf, dass gerade die Sonderurlaubsregelungen
und der Nachtzeitzuschlag Sonderrechte der
Eisenbahner sind, die anderen Unternehmen fremd seien. Es
wiederspreche dem Geist der Vereinbarung zwischen Regierung und
Gewerkschaft, dass nun eine Urabstimmung über ein
Verhandlungsergebnis durchgeführt und Abstimmungsfragen präsentiert
werden, die wesentliche Bereiche des Sonderdienstrechtes und der
Vereinbarung ausklammern, schloss Kukacka.

OTS0189    2004-04-02/14:24

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SVT

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