- 02.04.2004, 08:37:03
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GKK-Obmann Pansi verwundert über Hauptverbands-Entscheidung: Kassen können keine eigenen Finanzmaßnahmen treffen!
Kräftige Einspareffekte im eigenen Bereich längst umgesetzt - Alle Fakten sind der Politik bekannt! Finanzleistungen sind durch Gesetz sogar verpflichtend vorzunehmen!
Klagenfurt (OTS) - Als Realitätsverweigerung und Ignoranz
gegenüber den Aufgaben der selbstverwalteten Krankenkassen wertet der
Obmann der Kärntner Gebietskrankenkasse, Helmut Pansi, die aktuelle
Entscheidung im Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger bezüglich der bereits vereinbarten
Vertragslösung im Interesse der Wiener Patienten.
Es gehört zu den Aufgaben einer Selbstverwaltung, für ihre
Versichertengemeinschaft Zugänge zu medizinischen Dienstleistungen zu
schaffen. Verträge mit niedergelassenen Ärzten sind dabei ein
entscheidender Bestandteil. Dass dabei gesamtfinanzielle Überlegungen
anzustellen sind, ist selbstverständlich! Das war in den vergangenen
Jahren von zahlreichen Schwierigkeiten und politischen Interventionen
begleitet, erinnert der Kärntner GKK-Obmann an Vorgänge aus dem
Kärntner Bereich.
Die einzelnen Krankenkassen haben bei ihren Entscheidungen, wie
sie ihren Versicherten den Zugang zu medizinischen Leistungen
ermöglichen können, selbstverständlich die gesetzliche
Aufgabenstellung und auch die finanzielle Lage zu beachten.
Auswirkungen, die durch vertragslose Zustände eintreten können und zu
Bürokratie und Patientenbelastungen führen, müssen vermieden werden!
Verträge, die mit verschiedensten Vertragspartnern geschlossen
werden, sind nicht nur von den Inhalten, also den Leistungen, für die
Versicherten, sondern auch für die Vertragspartner von großem
Vorteil. Diese können auf die finanzielle Sicherheit bauen,
argumentiert der Kärntner Kassenobmann.
Als völlig unverständlich wertet Helmut Pansi die Argumentation
des Hauptverbandes zur Ablehnung des bereits vereinbarten Wiener
Vertrages: Die Kassen haben laufend Zahlungen zu tätigen, die
gesetzlich vorgegeben werden und keine Rücksicht auf die finanzielle
Kassenlage nehmen! Als Beispiel nennt der Kärntner Kassenobmann
Zahlungen an die Spitäler, Verpflichtungen, die auf Grund des
Gesetzesauftrages gegenüber den Versicherten entstanden sind, aber
auch "Geldentzüge" durch den Gesetzgeber: Die Kärntner GKK muss
jährlich rund 16 Millionen Euro an Einnahmensverlust durch Maßnahmen
des Gesetzgebers hinnehmen. Diese entstehen aus nachteiligen
"Pauschalierungen für Arbeitslose" oder z. B. durch die "Befreiung
der Krankenversiche-rungsbeiträge für Lehrbetriebe".
Pansi vermisst zu diesen klaren, gesetzlich veranlassten
Nachteilen für die Krankenkassen kritische Stimmen aus dem
Hauptverband!
Finanzielle Transparenz unter den Krankenversicherungsträgern
Alle Krankenkassen liefern sowohl dem Hauptverband und den
Ministerien laufend aktuelle Daten. Es sind so genannte
"Gebarungs-Vorschau-Rech-nungen" zu erstellen. Somit besteht für alle
verantwortlichen Stellen ein klarer Überblick über die finanzielle
Entwicklung, betont der leitende Angestellte der Kärntner
Gebietskrankenkasse, Direktor Mag. Alfred Wurzer.
Alle Auswirkungen durch gesetzliche Bestimmungen sowie durch
geänderte Versicherungsstrukturen sind laufend an alle
Regierungsstellen gemeldet worden. Selbstverständlich auch an den
Hauptverband. Die Kassen mussten überdies mit dem Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger "Zielverein-barungen"
abschließen, die an finanzielle Leistungen gekoppelt waren. Dafür
waren und sind entsprechende Datenanalysen notwendig. Diese liegen
sowohl der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat des Hauptverbandes
vor.
Im eigenen Wirkungsbereich haben die Krankenkassen kräftige
Einsparungen erzielen können. Dies trotz zusätzlicher Aufgaben, die
primär für den Hauptverband übernommen wurden. Dadurch können jedoch
keine Lösungen für die gesamten Finanzierungsprobleme bewirkt werden,
stellt GKK-Direktor Mag. Wurzer fest.
Die Möglichkeiten, im "eigenen Wirkungsbereich" Rezepte für die
Lösung der Finanzierungsprobleme zu finden, sind nicht vorhanden. Die
Selbstverwaltungen verfügen über keine "Beitragshoheit". Im
Gegenteil: Sie müssen Leistungen bereitstellen, um Versicherten den
Zugang zu medizinischer Versorgung zu sichern, stellt Obmann Pansi
fest.
Geldmengen, Solidarität, Externe Analysen
GKK-Obmann Pansi fordert die Bundespolitik auf, Veränderungen in
der Versichertengemeinschaft - "eine höhere Anzahl von Pensionisten",
"Kostensteigerungen durch moderne medizinische Leistungen",
"nachhinkende Beitragseinnahmen" u.Ä. und die damit zusammenhängende
Gelddimension "richtig" zu verstehen.
Es gilt, das Prinzip der Solidarität zu beachten und dies einfach
zu akzeptieren. Die derzeitige Verhaltensweise bietet keine Lösung.
Die Selbstverwaltungen lassen sich keinesfalls den "Schwarzen Peter"
zuschieben. Sie haben keine eigene Einnah-mensgestaltung.
Beide Kärntner Kassenvertreter verweisen abschließend auf Analysen
durch externe Stellen, die besagen: "Die Krankenkassen leiden unter
extern verursachten Finanzierungsproblemen!" Das haben sowohl die
Prüfungen des Rechnungshofes, der Bundesministerien, eine Studie der
Firma "Leitner & Leitner" sowie Erkenntnisse des
Verfassungsgerichtshofes (VFGH) klar ergeben. Pansi und Mag. Wurzer
verweisen auf klare und objektiv nachprüfbare Fakten. Diese stehen
den Ministerien und dem Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger zur Verfügung.
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