- 31.03.2004, 14:22:00
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Ingeborg Bühl unschuldig?
Eine Zeugenaussage aus dem Jahr 2002 stärkt die Unschuldsbeteuerungen von Ingeborg Bühl. Doch diese Aussage wurde vom Gericht nie an den Verteidiger weitergeleitet.
Innsbruck (OTS) - Wie die Tiroler Nachrichtenillustrierte ECHO in
seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, sind im Fall
der rechtskräftig wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilten
Ingeborg Bühl neue Beweise aufgetaucht. Diese scheinen darauf
hinzuweisen, dass die Tatversion der Kufsteinerin, ihr Mann Gunter
Bühl sei von dubiosen Geschäftspartnern ermordet wurde, stimmen
könnte. Besonders die Beobachtungen von Christine L. könnten für eine
mögliche Wiederaufnahme besonders wichtig sein. L. sah im November
1999, wie der am 13. Februar 2000 ermordete Bühl auf der
Autobahnraststätte Angath bei Wörgl von vier Männern bedroht wurde.
Während des Mordprozesses gab L. diese Beobachtungen im Dezember
2002 beim Landesgendameriekommando Tirol zu Protokoll. Diese
(möglicherweise) entlastende Aussage wurde zwei Tage später an das
Landesgericht Innsbruck weitergeleitet. Doch das Protokoll dieser
Aussage wurde vom damals zuständigen Richter Wolfgang Schaumburger
nicht an den Verteidiger weiter gegeben. Allerdings wurde der
Staatsanwalt und Ankläger im Mordprozess Bühl, Markus Knapp, über
diese Zeugenaussage informiert, er nahm sie aber nicht in das
Beweisverfahren auf. Nun wurde vom Verteidiger von Ingeborg Bühl,
Hans Gradischnig, ein Antrag auf Wiederaufnahme des Prozesses
gestellt. Gradischnig will auch prüfen, ob die Vorgangsweise des
Gerichtes im ersten Prozess eine strafrechtlich relevante
Einschränkung der Verteidigungsrechte seiner Mandantin war.
OTS0244 2004-03-31/14:22
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