• 30.03.2004, 17:39:53
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"DER STANDARD" -Kommentar: "Ein Begräbnis erster Klasse" von Michael Völker

Wenn das Volk begehrt - oder die SPÖ: Die Kampagnisierung ist fehl geschlagen - Ausgabe vom 31.3.2004

Wien (OTS) - Eine "neue Agenda setzen" empfahl der Grüne Bundesrat
und Kommunikationsexperte Stefan Schennach den Kollegen aus der SPÖ,
um aus den parteiinternen Querelen über Kommunikationsfehler, den
blau-roten Pakt in Kärnten und der für Parteichef Alfred Gusenbauer
katastrophalen medialen Wahrnehmung endlich herauszukommen. Das
Pensionsvolksbegehren böte sich an. Nur bedingt.

Das Pensionsvolksbegehren ist kein Erfolg geworden - zumindest kein
so großer, dass sich andere Themen damit nun zudecken ließen. Platz
zehn nach Stimmbeteiligung oder Platz neun nach absoluten
Unterschriften sind eher mau. Das hat Rudolf Fußi, der eher in die
Abteilung skurril eingeordnet werden kann, mit seinem
Abfangjäger-Volksbegehren mehr oder weniger im Alleingang geschafft.

Ein Misserfolg, wie die Regierungsparteien jetzt erklären, ist die
SPÖ-Initiative freilich auch nicht. Immerhin haben sich mehr als
600.000 Menschen ihre Unterschrift am Gemeindeamt beglaubigen lassen
und damit ihre (berechtigte) Angst vor einem Pensionsverlust zum
Ausdruck gebracht - nicht nur aus parteipolitischen Motiven. Dennoch
muss hier gesagt werden, dass dieses Ergebnis auch die Grenzen der
Mobilisierungsfähigkeit der SPÖ vor allem angesichts deren Apparates
aufzeigt. Da hilft alles Jammern über den angeblich schlechten Termin
nicht.

Dass das Volksbegehren inhaltlich von den Richtungsstreitereien
innerhalb der SPÖ zugedeckt wurde und auch deshalb nicht erwünschten
Anklang fand, ist jedenfalls nicht Schuld der Regierung oder der
Medien, die in der Innenansicht der SPÖ wieder einmal als Sündenböcke
herhalten müssen. Die SPÖ war auf die Diskussion, die aufgrund des
blau-schwarzen Paktes in Kärnten geradezu zwingend ausbrechen musste,
schlicht nicht vorbereitet. Und das, obwohl Parteichef Gusenbauer
eben diese Linie vorgegeben hat.

Wer in der SPÖ die Meinung vertritt, alle anderen seien an dieser
Diskussion und ihren Folgen schuld, nur nicht Gusenbauer und seine
kommunikativen Einflüsterer (oder Verschweiger), macht es sich
fahrlässig einfach und tut sich und der Partei keinen Gefallen. Das
würde heißen, den Fehler zu prolongieren anstatt ihn zu beheben
versuchen.

So wankelmütig sich Gusenbauer in Bezug auf den Kärntner Pakt mit
Jörg Haider gezeigt hat, so unsicher war auch sein Umgang mit dem von
Oberösterreichs SP-Chef Erich Haider bereits vor einem Jahr
initiierten Pensions- Volksbegehren. Bevor sich Gusenbauer hinter das
Begehren stellte, war er erst einmal dagegen. Möglicherweise lag
darin auch der Grund, warum nicht alle Landesgruppen der SPÖ mit
vollem Elan hinter dem Volksbegehren standen.

Prinzipiell stellt sich natürlich die Frage, was man mit so einem
Volksbegehren bezwecken will. Wenn man sich an Gusenbauer hält, dann
ist es sinnlos. "Ich bin gegen ein Begräbnis erster Klasse", erklärte
er im Juli 2002, warum er das Abfangjäger-Volksbegehren nicht
unterschreiben werde. Ziel eines solchen Begehrens sei es, das Thema
in den Nationalrat zu bringen und dort zu diskutieren. Und das könne
die SPÖ ohnedies jederzeit. Wie recht doch Gusenbauer hat. Genauso
verhält es sich auch dem Thema Pensionen.

Einziger Sinn des Pensionsvolksbegehrens war also offenbar die
Sensibilisierung der Öffentlichkeit oder, um es anders auszudrücken,
die politische Kampagnisierung. Um aber wirklich Druck auf die
Regierung ausüben zu können, war die Beteiligung am Begehren nicht
stark genug.

Da sind bereits andere, weit erfolgreichere Volksbegehren in aller
Schönheit verendet: Das Anti-Temelín-Volksbegehren der FPÖ etwa, das
von der SPÖ unterstützte Sozialstaats-Volksbegehren oder das
überparteiliche Frauen-Volksbegehren (zu Zeiten einer rot- schwarzen
Koalition). Diesen Weg wird auch das Pensions- Volksbegehren gehen,
das haben die Regierungsparteien bereits angekündigt. Um mit
Gusenbauer zu sprechen: Ein Begräbnis erster Klasse. Und die SPÖ wird
sich eine andere Agenda suchen müssen.

OTS0241    2004-03-30/17:39

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