• 30.03.2004, 09:44:25
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ARBÖ: Warnwesten-Pflicht in Italien gilt ab 1. April auch für Österreicher

Auch Ausländer haben Tragepflicht - Die neun wichtigsten Fragen mit ARBÖ-Tipps

ARBÖ informiert über Warnwesten-Pflicht in Italien

Wien (OTS) - Auch ausländische Lenker müssen ab 1. April in
Italien eine reflektierende Warnweste oder reflektierende Träger
tragen, wenn sie ein Pannendreieck aufstellen, teilt der ARBÖ mit.
Ausländische Lenker können jedoch nicht belangt werden, wenn diese
Warnjacken und Streifen nicht genau jenen Merkmalen entsprechen, die
das italienische Verkehrsministerium den italienischen Lenken
vorschreibt. "Warnjacken sollten trotzdem nach der für Italiener
vorgeschriebenen EU-Norm EN 471 (Klasse 2) verwendet werden, wie sie
in allen 95 ARBÖ-Dienststellen zu kaufen ist", rät
ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger allen Österreichern,
die über Ostern nach Italien fahren. "Dann kann es keinerlei Probleme
mit den Carabinieri geben." Eine Leuchtjacke zahlt sich auf alle
Fälle auch aus, weil in Spanien und Portugal ab Sommer ebenfalls
Warnwesten vorgeschrieben sind.

Wie muss die reflektierende Warnweste aussehen?

Italienische Lenker müssen eine Warnjacke tragen, die der EU-Norm
EN-471, Klasse 2 entspricht. Sie kann orange, rot oder gelb sein.
Ausländische Lenker brauchen sich nicht an diese EU-Norm halten.
ARBÖ-Tipp: Auf Nummer sicher gehen und die Warnjacken nach der
EU-Norm EN-471, Klasse 2 kaufen.

Wo kann man sich die richtige Warnweste kaufen?

Für 10 Euro in allen 95 ARBÖ-Dienststellen, das sind 94
Prüfzentren und das ARBÖ-Generalsekretariat in der Mariahilferstraße
180, 1150 Wien.

Wann muss man die reflektierenden Warnweste/Träger in Italien
tragen?

Als Grundregel gilt: immer dann, wenn das Pannendreieck
aufgestellt werden muss. Warnweste und Pannendreieck sind praktisch
untrennbar miteinander verbunden. ARBÖ-Tipp: Sicherheitshalber die
Warnweste, wenn man sie schon hat, immer auch dann benutzen, wenn man
sich aus Sicherheitsgründen sichtbar machen will.

Wann genau müssen Pannendreieck und reflektierende
Warnweste/Träger verwendet werden?

Bei Nacht: außerhalb der Ortsgebiete, wenn man aus welchen Gründen
immer stehen bleibt (auf der Fahrbahn, aber auch auf dem
Pannenstreifen) und das Rücklicht oder die Warnblinkanlage fehlen
oder ineffizient sind. ARBÖ-Tipp: Solange die Rücklichter bzw.
Warnblinkanlagen eingeschaltet sind, braucht man in der Nacht weder
Pannendreieck noch Warnweste. Wenn die Lichter okay sind, kann man
auch stehen bleiben, ohne die Warnweste anziehen zu müssen. Wer aber
in der Nacht, außerhalb der Ortsgebiete und mit fehlendem oder
mangelhaftem Rücklicht von der Polizei angehalten wird, müsste
strenggenommen auch schon eine Warnweste anziehen, wenn er das
Fahrzeug verlässt, um das Pannendreieck aufzustellen. Bei Tag:
außerhalb der Ortsgebiete, wenn man - aus welchen Gründen immer -
stehen bleibt (auf Fahrbahn, aber auch beim Pannenstreifen) und von
den nachfolgenden Fahrzeugen nicht rechtzeitig in ausreichendem
Abstand beim Aufstellen eines Pannendreiecks gesehen werden kann.
ARBÖ-Tipp: Untertags gilt die Tragepflicht damit auch bei schlechter
Sicht, etwa bei Nebel.

Wer muss die reflektierende Warnweste/Träger tragen?

Die Lenker. Es ist den Lenkern beim Aufstellen des Pannendreiecks
(also in den genannten Fällen) verboten, aus dem Fahrzeug zu steigen
und sich ohne Warnweste/Träger auf der Straße, auf Pannenstreifen
oder Rastplätzen zu bewegen. Eine Gesetzespassage, wonach auch andere
Insassen die Warnjacke beim Aufstellen des Pannendreiecks tragen
müssen, wurde vom italienischen Gesetzgeber inzwischen wieder
gestrichen. Rein formal trifft diese Tragepflicht also nur die
Lenker.
ARBÖ-Tipp: Trotzdem sollte jeder eine Leuchtjacke bzw. reflektierende
Träger tragen, der das Pannendreieck aufstellt.

Ab wann genau müssen die Lenker die Warnweste anziehen?

Nach den Buchstaben des Gesetzes schon beim Verlassen des Autos,
noch bevor sie zum Kofferraum gehen, um das Pannendreieck zu holen.
Auf alle Fälle müssen sie beim Aufstellen des Dreiecks damit
ausgerüstet sein.
ARBÖ-Tipp: Warnjacke griffbereit im Auto halten, nicht im Kofferraum!

Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich die
Leuchtweste/Träger nicht im Auto habe?

Nein. Das Mitführen der reflektierenden Warnwesten/Träger selber
ist nicht vorgeschrieben. Bestraft wird nur, wenn man die
reflektierenden Warnweste/Träger in den vorgeschriebenen Fällen nicht
verwendet.
ARBÖ-Tipp: Es nicht darauf ankommen lassen und Warnweste kaufen.

Wie hoch sind die Strafen?

Es gibt Geldstrafen von mindestens 33,60 bis 137,55 Euro. Außerdem
werden noch zwei Punkte vom Punktekonto abgezogen. Jeder, auch
Ausländer, haben ein Punktekonto von 20 Punkten. Sind diese
aufgebraucht, bekommt man ein Fahrverbot für Italien zwischen einem
halben und zwei Jahren, je nachdem wie schnell man die Punkte
verliert.

Muss man als Motorradfahrer, Mofafahrer in Italien auch
reflektierende Warnwesten tragen?

Vom Gesetz her nicht.
ARBÖ-Tipp: Es schadet der Sicherheit sicherlich nicht, Leuchtwesten
bzw. reflektierende Träger dabei zu haben.

Für Verwirrung gesorgt

Die von Jänner auf April verschobene neue Vorschrift in Italien
hatte international für beträchtliche Verwirrung gesorgt. Den Stein
des Anstoßes lieferten die italienischen Gesetzesgeber. Im Gesetz
selber (Artikel 162) machten sie zwar keinen Unterschied zwischen
Inländern und Ausländern. Doch das Dekret, das die genaue technische
Beschaffenheit der reflektierenden Materialien festlegte, bezog sich
dann ausschließlich nur mehr auf in Italien zugelassene Fahrzeuge.
Daraus zogen italienische Behörden und internationale Juristen den
falschen Schluss, dass es für ausländische Lenker überhaupt keine
Tragepflicht gibt. In direktem Kontakt mit verschiedenen
italienischen Institutionen (Konsulat, Autofahrerorganisation ACI,
Rechtsabteilung des Hotelier-und Gastwirteverbands Südtirols HGV) und
nach mündlichen Auskünften aus dem italienischen Transportministerium
konnte der ARBÖ die rechtliche Lage klären: Laut Auskunft aus Rom
handelt es sich bei der neuen Warnwesten-Tragepflicht (Art. 162 des
Codice della Strada) um eine Verhaltensregel, an die (nach Art. 135,
Abs. 6 des Codice della Strada) auch ausländische Lenker gebunden
sind. Der einzige Unterschied: Anders als Ausländer müssen die
Italiener reflektierende Warnjacken oder reflektierende nach der
EU-Norm EN-471 Klasse 2 tragen.

Bild(er) zu dieser Meldung finden Sie im AOM/Original Bild Service,
sowie im OTS Bildarchiv unter http://bild.ots.at

OTS0041    2004-03-30/09:44

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