- 26.03.2004, 14:34:18
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Gentechnik: Steirische Landwirtschaftskammer für Vorsorge-Gesetz
Vollversammlung einstimmig dafür - Wlodkowski: Gentechnik nicht notwendig
Graz (AIZ) - Die steirische Landwirtschaftskammer tritt für ein
steirisches Gentechnik-Vorsorgegesetz ein. Dies hat das höchste
Entscheidungsgremium der Kammer, die Vollversammlung, bei ihren
gestrigen Beratungen einstimmig beschlossen. Landesrat Hans Seitinger
wird ersucht, den von der SPÖ im Dezember 2003 eingebrachten
Gesetzesantrag rasch zu beraten. LK-Präsident Gerhard Wlodkowski:
"Gentechnik ist für die Landwirtschaft nicht notwendig. Sie bringt
keine Vorteile und verunsichert Konsumenten und Bauern
gleichermaßen."
Freiwilliger Anbauverzicht, damit gentechnikfreie Zonen entstehen
können
Das steirische Gentechnik-Gesetz soll vier Hauptpunkte beinhalten:
Kernstück des Gesetzes soll sein, dass Bauern freiwillig auf den
Anbau von Gentechnikpflanzen (GVO) verzichten können. Durch
diesbezügliche Selbsterklärungen der Bauern können gentechnikfreie
Zonen in kleineren und größeren Regionen geschaffen werden. "Diese
Freiwilligkeit stellt sicher, dass Bauern nicht unschuldig zum
Handkuss kommen. Teure Haftungsprozesse bei unbeabsichtigten
Kreuzungen können somit vermieden werden", so Wlodkowski.
Anbau von Gentechnik-Pflanzen soll genehmigungspflichtig werden
Ein weiterer Kernpunkt des Vorsorgegesetzes soll das
unbeabsichtigte Ausbreiten von gentechnisch veränderten Organismen
(GVO) verhindern. Deshalb sollte der Anbau von Gentechnik-Pflanzen
genehmigungspflichtig werden. Ein beim Land Steiermark eingerichtetes
Anzeigeverfahren könnte folglich sicherstellen, dass die notwendigen
Anbaubedingungen eingehalten werden. Zur lückenlosen
Nachvollziehbarkeit könnte ein öffentliches Gentechnik-Buch geführt
werden.
Weiters soll das Nebeneinander von Gentechnik-, konventioneller
und Biolandwirtschaft möglich sein. Erforderliche Vorsichtsmaßnahmen
wie das Einhalten von Abständen oder notwendige Pollenbarrieren seien
hier zu verankern, so der Präsident. Genau geklärt müsse auch die
Haftung werden, sollte es tatsächlich zu einer unbeabsichtigten
Kreuzung von gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen
kommen. Und schließlich sollen Naturparks und Naturschutzgebiete
prinzipiell gentechnikfreie Zonen sein. Auf derart sensiblen Flächen
sollten grundsätzlich keine GVO angebaut werden.
(Schluss)
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