• 25.03.2004, 15:35:58
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Ram: Absage an Pensionsvolksbegehren

SPÖ schuld an Pensionsproblematik

St. Pölten (OTS) - In der heutigen Landtagssitzung hat
Fraktionsobmann Mag. Thomas Ram in einer Aktuellen Stunde zum
Pensionsvolksbegehren Stellung genommen. Dabei kritisierte Ram die
Haltung der SPÖ in der Pensionsdebatte.
Ram: "Die SPÖ ist durch jahrelanges Negieren der
Pensionsproblematik dafür verantwortlich, dass das österreichische
Pensionssystem an den Rand der Unfinanzierbarkeit geraten ist. Bis
auf eine unverantwortliche Zuwanderungspolitik, die das
Pensionssystem auch nicht sichern konnte, hat sie keine Maßnahmen
ergriffen." Ram verwies in seiner Rede darauf, dass eine Aufhebung
der Pensionssicherungsreform zwei Milliarden Euro an Kosten für die
nächsten sechs Jahre bewirken würde. Darüber hinaus machte er darauf
aufmerksam, dass eine Aufhebung auch dazu führen würde, dass
abgeschaffte Politikerprivilegien wieder eingeführt würde." Ram:
"Vielleicht ist das der Grund warum sich diverse SPÖ-Altpolitiker wie
Blecha, Lanz, Donahl und Havlicek so stark für das Volksbegehren zur
Abschaffung der Pensionssicherungsreform engagieren." Ram betonte,
dass die Pensionsproblematik zu wichtig ist, um sie wie die SPÖ
parteipolitisch zu missbrauchen. Ram: "Im Gegensatz zum
jahrzehntelangen Versagen der SPÖ in diesem Bereich haben die
Freiheitlichen in der Bundesregierung eine Pensionsreform
durchgesetzt, die im Gegensatz zur Pensionsreform der Rot-Grünen
Regierung in Deutschland sozial ausgewogen ist. Wir haben die
Verantwortung gegenüber den jüngeren Menschen in diesem Land
wahrgenommen, denn auch sie haben das Recht auf eine sichere
Altersversorgung."
Bezugnehmend auf die Arbeitsmarktsituation in Niederösterreich
nahm Ram zur bevorstehenden EU-Osterweiterung Stellung. Ram stellte
klar, dass für die niederösterreichischen Freiheitlichen die
siebenjährigen Übergangsfristen zum Schutz des Arbeitsmarktes auf
Punkt und Beistrich erfüllt werden müssen. "Der niederösterreichische
Arbeitnehmer darf nicht der EU-Osterweiterungseuphorie geopfert
werden und die Übergangsfristen dürfen nicht aufgeweicht werden", so
Ram abschließend.

OTS0241    2004-03-25/15:35

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