- 25.03.2004, 14:32:02
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FEKTER: VORAUSSICHTLICH VERFASSUNGSRECHTLICHE MEHRHEIT FÜR DEN EU-HAFTBEFEHL
Wien, 25. März 2004 (ÖVP-PK) Für den EU-Haftbefehl, der heute auf
der Tagesordnung des Nationalrats steht, gibt es voraussichtlich eine
verfassungsrechtliche Mehrheit, meinte heute, Donnerstag,
ÖVP-Justizsprecherin Abg. Dr. Maria Theresia Fekter. Die Grundlage
dafür liefere ein Abänderungsantrag, der den Bedenken hinsichtlich
der Auslieferung eigener Staatsangehöriger entgegenkommt. ****
Die Justizsprecherin wies darauf hin, dass sich Österreich bei
einer effizienten Terrorbekämpfung zu jeglicher Zusammenarbeit bereit
erklärt, "wir jedoch innere verfassungsrechtliche Grundpfeiler dabei
nicht über Bord werfen wollen". Für Österreich sei es durch seinen
hohen Rechtsschutzstandard manchmal schwierig, den Wünschen anderer
EU-Länder, die keinen so ausgeprägten Rechtsschutz kennen,
entgegenzukommen.
Eine Lösung in diesen Fällen könnte sein, dass Österreich bei
Taten, die auch in Österreich strafbar sind, aber im Ausland verübt
wurden, sofort selbst ein Strafverfahren gegen den österreichischen
Täter einleitet. "Damit kann eine Auslieferung verhindert werden.
Effiziente Terrorbekämpfung muss auf jeden Fall im internationalen
Kontext stattfinden, und hier ist ein maßvoller Ausgleich zwischen
Rechtsschutz und Auslieferung der Täter geboten", so Fekter.
"Die restriktive Haltung Österreichs beim Haftbefehl fußt auf den
nicht vergleichbaren Strafverfolgungssystemen in den EU-Ländern.
Österreich bemüht sich dabei einerseits um eine effiziente
Terrorbekämpfung und andererseits um Beibehaltung der
Rechtsschutzstandards", schloss die ÖVP-Justizsprecherin.
(Schluss)
OTS0224 2004-03-25/14:32
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