- 25.03.2004, 14:24:28
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Europäischer Rat - Frühjahrstagung 2004
"Liberalisierung bzw. Marktöffnung der Netzwerkindustrien"
Wien (OTS) - Dieses Wochenende droht, dass beim Europäischen Rat
in Brüssel die Gemeinden in ihrer Kraft, Leistungen für die Bürger
neu erbringen, "verraten und verkauft" werden, erklärt
Generalsekretär Pramböck vom Österreichischen Städtebund am
Donnerstag gegenüber der "rk".
In der Europäischen Union tobt ein heftiger Streif darüber, ob
die sogenannten Leistungen der Daseinsvorsorge, wie z.B. Wasser,
Abwasser oder sozialen Dienste, wie etwa Altenpflege und
Kinderbetreuung, liberalisiert bzw. dem Markt geöffnet werden sollen.
Liberalisierung bzw. Marktöffnung bedeutet, dass eine Gemeinde
gezwungen ist, diese Leistungen letztendlich auszuschreiben. Damit
sind alle Unsicherheiten, die durch eine Leistungserbringung durch
Dritte gegeben sind, wie Qualitätsnormen oder Verlässlichkeit
verbunden.
Städtebund gegen Zwangsliberalisierung
Der Österreichische Städtebund hat sich stets gegen eine
"Zwangsliberalisierung", wie sie von wirtschaftsnahen Kreisen immer
wieder gefordert wird, in aller Schärfe ausgesprochen. Die
Bundesregierung hat immer versichert, die kommunale Position zu
vertreten.
Österreichisches Positionspapier "ungenügend"
Das österreichische Positionspapier zum Europäischen Rat in
Brüssel drückt in der derzeitigen Fassung jedoch deutlich aus, dass
Österreich für "die Liberalisierung bzw. Marktöffnung der
Netzwerkindustrie", letztere sind nichts anderes als Wasser und
Abwasser, eintritt. Es muss absolut klargestellte werden, dass die
österreichischen Vertreter Wasser und Abwasser ausdrücklich
ausnehmen.
Auch die Bundesländer haben eine gleichartige Position wie der
Städtebund vertreten. Da sie im Bereich der Wasserversorgung
Gesetzeskompetenzen haben, würde der Bund, wenn er keine Klarstellung
vornimmt, gegen die Bundesverfassung (Art. 23 d B-VG) verstoßen, die
ihn an eine einheitliche Stellungnahme der Bundesländer bindet.
Städtebund fordert Wahlfreiheit
Nicht enthalten ist in der österreichischen Position auch die
Unterstützung der Forderung, dass eine Gemeinde selbst entscheiden
kann, ob und in welchem Umfang sie kommunale Leistungen der
Daseinsvorsorge für ihre Bürger ausschreiben will.
Wenn Österreich sich in dieser Frage nicht klar positioniert,
stellt dies eine krasse Benachteiligung der österreichischen Städte
und Gemeinden und ihrer Leistungen für die Bürger dar, weil dann
einer Zwangsliberalisierung in vielen Aufgabenreichen einschließlich
sozialer Dienste, Kinderbetreuung oder Altenpflege durch europäisches
Recht Tür und Tor geöffnet wird. (Schluss) stb
OTS0219 2004-03-25/14:24
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