• 24.03.2004, 10:00:14
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  • OTS0054 OTW0054

Emissionshandel: Start der öffentlichen Konsultation zum Entwurf des Allokationsplans

Umweltministerium veröffentlicht Allokationsplans im Internet

Wien (ots, 25.03.2004) Wie von der Europäischen Kommission
vorgeschrieben, hat das Umweltministerium heute, Mittwoch, den
Entwurf des Nationalen Allokationsplans (NAP) im Internet zur
öffentlichen Konsultation unter www.eu-emissionshandel.at
freigeschaltet. Der vorliegende Entwurf stellt den Stand des
nationalen österreichischen Zuteilungsplans mit Stichtag 19. März
2004 dar. Er basiert auf jenen Zahlen, die auch den Mitteilungen
Mitte März an die Anlageninhaber übermittelt wurden, zu Grunde
liegen. Die Stellungnahmefrist zu diesen Mitteilungen ist noch offen,
daher sind allfällige Änderungen auf Grund von Kommentaren der
Anlageninhaber möglich. ****

Ausgangsbasis der Zuteilung ist eine Datenerhebung des
Umweltbundesamtes über die Jahre 1998 bis 2001. Das Umweltministerium
geht daher von einer Zuteilungsbasis von 30,9 Mio. Tonnen CO2 aus.
Darin enthalten sind neue Anlagen seit 2001. Ergänzt durch die
Anerkennung von Produktionswachstum und damit steigendem CO2 Ausstoß
geht der Entwurf des NAP nunmehr von einem Gesamtwachstumstrend in
der Höhe von rund 34,13 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr (2005 - 2007) aus.
Der NAP liegt damit um rund 330.000 Tonnen über dem im
Ministerratsbeschluß vom 10. Februar 2004 definiertem
Wachstumsszenario des "business as usual" (WIFO/KWI). Die in der
Klimastrategie vorgesehene Reduktion von 1,65 Mio. Tonnen CO2 wird
von diesem Trend abgezogen.

Ausgehend vom Wachstumstrend ergibt sich eine Gesamtmenge an
Verschmutzungsrechten für die Industrie und Energiewirtschaft in der
Höhe von 32,48 Mio. Das sind für die Gesamtperiode 2005-2007 in Summe
97,4 Mio. an Verschmutzungsrechten. Den Unternehmen werden 98,8
Prozent dieser Menge gratis zugeteilt, während 1,2 Prozent als
nationale Reserve (rund 1,2 Mio. Zertifikate) weiterhin für neue
Anlagen und Betriebserweiterungen - ebenfalls gratis und nach dem
Prinzip "first come, first serve" - zur Verfügung stehen sollen.
Damit ergibt sich eine jährliche Zuteilungsmenge von 32,09 Mio.
Tonnen. Bei einem gegenwärtig erwarteten Handelspreis von 13 Euro pro
Tonne bedeutet dies eine jährliche Gratiszuteilung von
Verschmutzungsrechten im Wert von 417 Mio. Euro - für die Periode
2005 bis 2007 also insgesamt 1,25 Mrd. Euro. Unter das Regime des
Handels mit Verschmutzungsrechten fallen in Österreich insgesamt 224
Anlagen der Energiewirtschaft und Industrie.

Artikel 9 der Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat bis
längstens 31. März 2004 einen nationalen Zuteilungsplan für die
Periode 2005 - 2007 der Europäischen Kommission übermitteln muss, aus
dem hervorgeht, wie viele Emissionszertifikate der Staat insgesamt
für den Zeitraum zuzuteilen beabsichtigt und wie diese Zertifikate
auf die Teilnehmer aufgeteilt werden sollen. Der Plan ist auf
objektive und transparente Kriterien zu stützen. Die Europäische
Kommission hat im Jänner 2004 eine Anleitung zur Anwendung dieser
Kriterien vorgelegt.

Nach Übermittlung des Allokationsplans an die Europäische Kommission
bis 31. März 2004 muss diese binnen drei Monate mitteilen, ob sie den
Allokationsplan genehmigt oder Änderungen vorschreibt. Anschließend
wird der nationale Allokationsplan per Verordnung erlassen. Darauf
basierend erfolgt die anlagenbezogene Zuteilung rechtlich verbindlich
per Bescheid.

Das Umweltministerium hat Anfang bis Mitte März 2004 die betroffenen
Unternehmen über ihre möglichen Zuteilungen informiert. Die
Unternehmen haben eine Stellungnahmefrist zum Informationsbrief des
Umweltministeriums von acht Arbeitstagen. Das Umweltministerium geht
davon aus, dass der Großteil der Unternehmen das Angebot zur
Stellungnahme nützen wird und noch betriebs- bzw. anlagenspezifische
Anmerkungen übermitteln wird. Diese Stellungnahmen, die öffentliche
Konsultation sowie möglicherweise noch innerhalb der Frist
eingereichte Anlagengenehmigungen, die dem Umweltministerium noch
nicht übermittelt wurden, können zu Veränderungen des vorliegenden
Entwurfs des nationalen Allokationsplans führen.

(schluss)

OTS0054    2004-03-24/10:00

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