• 23.03.2004, 12:41:29
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Steueramnestie: Trunk: Vom Ausland nichts gelernt

SPÖ sieht in Steueramnestie abenteuerliche Benachteiligung der ehrlichen Steuerzahler

Klagenfurt (SP-KTN) - Obwohl sowohl Deutschland als auch Italien
Negativbeispiele für die Auswirkungen einer Steueramnestie, wie sie
Kanzler Schüssel und Finanzminister Grasser fordern abgegeben, lasse
sich die Österreichische Bundesregierung offensichtlich nicht von
ihrem neuerlichen Angriff gegen den Rechtsstaat abbringen, kritisiert
die Kärntner SP-Abgeordnete Melitta Trunk.

"Was die Regierung als ‚Einladung zur Rückkehr in die Legalität'
bezeichnet wird von vielen Experten unisono abgelehnt, sogar als
verfassungswidrig eingestuft", sagt Trunk und ergänzt: "Durch die
Steueramnestie kommt es zu einer Wettbewerbsverzerrung für
Unternehmen, zu einem Akt der Willkür gegen die ehrlichen
Steuerzahler und der Kurs der Regierung wird dazu beitragen, dass die
Ungerechtigkeit des jetzigen Steuersystems untermauert wird".

Für Trunk stellt die geplante Steueramnestie insbesondere einen
Angriff gegen Unselbstständige dar. "Während die Steuern der
Arbeitnehmer immer höher werden und die Belastungen bereits ein
unerträgliches Maß angenommen haben, falle der Regierung nichts
Besseres ein, als die Grenzen zwischen Illegalität und Legalität,
zwischen Steuerhinterziehung und regulärer Begleichung der
Steuerschuld, durch anonymisierte Zahlungen zu verwischen, bemängelt
die SP-Abgeordnete. Schon jetzt werden laut Arbeiterkammer 220
Milliarden Euro pro Jahr von den Arbeitnehmern abgeliefert, während
die Wirtschaft lediglich 40 Milliarden aufbringt und die Landwirte
0,2 Milliarden.

"Statt eine Steueramneste für Großkapitalisten und Steuerjongleure
einzuführen, täte die Österreichische Bundesregierung gut daran,
Maßnahmen zu treffen, um jenen Menschen zu helfen, die unter der
Armutsgrenze leben müssen, Menschen, die kein oder nur geringes
Einkommen haben und Menschen, die keine Arbeit finden", fordert Trunk
insbesondere Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Bundeskanzler
Wolfgang Schüssel zu einem Kurswechsel auf.

Die Amnestie-Regelung soll im ersten Halbjahr 2005 gelten und
sieht vor, dass Steuerschuldner ihre Rückstände aus den Jahren 2001
und davor zu 40 Prozent begleichen können. Die restlichen 60 Prozent
würden ihnen dann erlassen. Die Einzahlungen sollen auf ein anonymes
Konto erfolgen, in das die Behörden keinen Einblick hätten. Bei einer
allfälligen Betriebsprüfung müsste der reuige Steuersünder lediglich
den Zahlungsbeleg als Nachweis für die Amnestierung der hinterzogenen
Steuern vorlegen. "Es ist ja nicht so, dass es keine Alternativen
gibt. Steuerschummlern wäre deutlich wirksamer durch die Erhöhung der
Anzahl der Betriebsprüfungen beizukommen", so Trunk abschließend.
(Schluss)

OTS0128    2004-03-23/12:41

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