• 18.03.2004, 14:06:48
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Haupt/Haubner zu Karenzgeldzuschuss: Verzicht auf Rückforderung bereits im Herbst 2003 signalisiert

Wien (BMSG/OTS) - Sozialminister Mag. Herbert Haupt und
Familienstaatssekretärin Ursula Haubner begrüßten den heute im
Familienausschuss gefassten Beschluss, die Rückzahlungspflicht des
Karenzgeld-Zuschusses abzuschaffen. Dieser gehe vor allem auch auf
die Initiative des Sozialministers zurück, denn bereits im Herbst
vergangenen Jahres habe man den Verzicht auf die Rückforderung
signalisiert und dies in einem Schreiben an den Finanzminister
untermauert. "Wir verzichten aus Familienfreundlichkeit auf die
Rückforderung, denn es kann nicht sein, dass gerade Paare und
Alleinerziehende mit geringsten Einkommen erstmals nach sieben Jahren
aufgefordert werden, den Zuschuss zurück zu bezahlen", sind sich BM
Haupt und STS Haubner einig. ****

Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) hat 70 Prozent des
Karenzgeldes und Zuschusses an die Gebarung Arbeitsmarktpolitik
überwiesen, da das Karenzgeld ein Ersatz für das Erwerbseinkommen
war. Deshalb steht dem FLAF auch 70 Prozent der Rückforderung zu.
Schon im Herbst vergangenen Jahres habe man den FLAF-Verzicht
signalisiert, am 10. Dezember 2003 auch in einem gemeinsamen
Schreiben an Finanzminister Karl-Heinz Grasser - die Vollziehung
liegt beim Finanzministerium - dieses Anliegen eindringlich
untermauert.

"Das Einlenken des Finanzministers sehen wir als positives
Signal für Verbesserungen beim Zuschuss zum Kindergeld, auch hier
werden wir uns dafür einsetzen, eine nachvollziehbare und gerechte
Lösung zu finden", schließen Haupt und Haubner. Die Zuverdienstgrenze
für den Zuschuss beim Kindergeld wurde 2004 auf 5.200 Euro für den
beziehenden Elternteil angehoben. (Schluss) bxf

OTS0206    2004-03-18/14:06

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NSO

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