• 16.03.2004, 14:33:19
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Schächten ist und bleibt qualvolle, extreme Tierquälerei

Heutiger Ministerrat: Betäubungsloses Schlachten verboten, aber in Verordnung wieder erlaubt

Wien (OTS) - Laut den heutigen Berichten im ORF-Mittagsjournal
haben sich die Regierungsparteien auf den leider allzu unzureichenden
und vielfach kritisierten Entwurf für ein Bundes - Tierschutzgesetz
(BuTSG) geeinigt (weiterhin werden Hühner- und Kaninchen-Käfige
erlaubt sein, Vollspaltenböden bei Schweinen und Rindern ohne
Einstreu, Schweinekäfige und Anbindehaltung für Rinder, schmerzhafte
Eingriffe wie Schwanz- oder Schabelkupieren und Kastration vom Laien
ohne Betäubung, etc.).

In dem heute neu erschienenen Entwurf des BuTSG ist zwar in § 32
(2) "das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug
verboten", kann aber gleich danach in Abs 4 von der zuständigen
Bundesministerin Rauch-Kallat per Verordnung wieder zugelassen
werden. Diese Verordnung soll laut Bundeskanzler Schüssel aber erst
"gleichzeitig mit der Beschlußfassung im Parlament" veröffentlicht
werden. Der Hintergrund für dieses "Katze-im-Sack-Spiel" ist wohl nur
darin zu sehen, daß alles beim Alten bleiben wird: Das betäubungslose
Schächten ist für Juden und Moslems weiterhin erlaubt. Es hat sich in
dieser Frage also offensichtlich wieder die ÖVP gegenüber der FPÖ
voll durchgesetzt, die ja immer behauptet hat, das Schächten
ausnahmslos verbieten bzw. auch andere Verschärfungen im Gesetz
durchsetzen zu wollen.

In der Diskussion zum Schächten, dem Schlachten ohne Betäubung,
wird immer wieder vorgegeben, die Tiere würden dabei nicht leiden.
Diese Aussage beruht auf völliger Lieblosigkeit und Ignoranz. Die
Bevölkerung wird belogen, damit die Tierquälerei des Schächtens im
neuen Tierschutzgesetz für Juden und Muslime ausnahmsweise erlaubt
bleiben kann, während alle anderen Schlachttiere selbstverständlich
weiter betäubt werden müssen, weil es unverantwortlich wäre, sie bei
vollem Bewußtsein abzustechen.

Beim Schächten erleiden die Tiere, wie unsere Videodokumentationen
für "Tierschutz im Unterricht" zeigen, bei vollem Schmerzempfinden
einen unbeschreiblich qualvollen Todeskampf. Die Rinder werden durch
eine Vorrichtung fixiert, damit sie in ihrer Todesangst nicht schwer
verletzt fliehen können. In der "Weinberger Maschine zum koscheren
Schlachten" werden die Tiere - bei vollem Bewußtsein völlig
bewegungsunfähig festgehalten - vor dem Schächtschnitt auf den Rücken
gedreht, was ihre Panik noch erhöht. Aus der klaffende Schnittwunde
am Hals strömt stoßweise Blut, das durch die ebenfalls
aufgeschnittene Luftröhre mit einem pfeifend-röchelndem Ton zum Teil
mit eingesogen wird. Es viele Minuten lang, bis die geschächteten
Tiere durch den Blutverlust das Bewußtsein verlieren oder an ihrem
eigenen Blut qualvoll ersticken.

Wenn die ÖVP der Meinung ist, daß das Schächten nicht verboten
werden darf, weil das mit der Religionsfreiheit nicht vereinbar ist,
dann sollte sie wenigstens dafür sorgen, daß der Schutz der Tiere
sowohl in der österreichischen als auch in der EU-Verfassung
festgeschrieben wird, damit die tierquälerischen Gebräuche jüdischer
und muslimischer Religionsfundamentalisten nicht von unserer
Gesetzgebung noch ausdrücklich gutgeheißen werden müssen.

OTS0180    2004-03-16/14:33

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