- 15.03.2004, 12:05:03
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Stadienbau in Österreich - mehrstufiges Verfahren mit eingebauter Sicherung
Staatssekretär Schweitzer schließt Bestechungsmöglichkeit in Österreich aus
Wien (OTS) - Staatssekretär Schweitzer schließt für den Stadienbau
bzw. -ausbau in Österreich Bestechungsmöglichkeiten wie in
Deutschland aus.
Für den Stadienbau wurde in Hinblick auf die Europameisterschaft
2008, so Schweitzer, eigens ein zweistufiges Verfahren entwickelt,
das mit einem Höchstmaß an Bestechungssicherheit aufwarten kann.
In der ersten Stufe wird das Interessentenprofil festgelegt, aufgrund
dessen Kandidaten für das Auswahlverfahren in Betracht gezogen werden
bzw. sich für das Auswahlverfahren bewerben können und in der zweiten
Stufe werden auf Grundlage vorgelegter detaillierter Angebote
Bewerber in die engere Auswahl gezogen, erläutert Schweitzer.
Darüber hinaus, so Schweitzer, entscheidet das Vergabegremium nach
dem Prinzip der Einstimmigkeit. Damit werde es keine Möglichkeiten
für unzulässige Einflussnahmen geben, da alle Beteiligten
gleichermaßen in die Entscheidungsfindung eingebunden seien und
gemeinsam die volle Verantwortung tragen.
Die derzeit gegen ein österreichisches Bauunternehmen laufenden
Erhebungen der Behörden in Deutschland und Österreich können
Rückwirkung auf die in Österreich laufenden Vergabeverfahren haben,
erklärt der Staatssekretär.
Es wird zu prüfen sein, so Schweitzer, ob die berufliche
Zuverlässigkeit dieses Unternehmens weiterhin als gegeben anzusehen
ist. Dies erfordere jedoch eine eingehende Überprüfung durch die
jeweiligen Auftraggeber. Zu diesem Zweck wurde bereits Kontakt mit
den österreichischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden
aufgenommen, um die konkreten Vorwürfe und die bisherige Sach- und
Beweislage in Erfahrung zu bringen, betont Schweitzer.
Ein Ausschluss des Unternehmens von laufenden Vergabeverfahren bloß
auf der Grundlage von Medienberichten wäre unzulässig. Sollten sich
jedoch die Verdachtsmomente erhärten, sind die im Bundesvergabegesetz
vorgesehene Konsequenzen zu ziehen. Dies könne im Extremfall bis zum
Ausschluss aus einem laufenden Vergabeverfahren führen, hält
Schweitzer abschließend fest.
OTS0103 2004-03-15/12:05
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