- 13.03.2004, 16:18:49
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Budgetbegleitgesetz: Finanzminister Grasser begrüßte Entscheidung des VfGH
Budgetbegleitgesetze 2003/2004 verfassungskonform - Arbeit der Regierung bestätigt
Wien (OTS) - Finanzminister Karl-Heinz Grasser: "Allen Unkenrufen
der Opposition zum Trotz hat der Verfassungsgerichtshof mit seiner
Entscheidung, die Budgetbegleitgesetze 2003/2004 außer Streit zu
stellen, die Politik der Bundesregierung bestätigt." Gleich nach
Amtsantritt hat die Regierung ein Doppelbudget 2003/2004 verhandelt
und ausgearbeitet. Um den erfolgreichen Konsolidierungskurs seit dem
Jahr 2000 fortzusetzen und den vereinbarten Budgetpfad zu erreichen,
wurden 90 Teilgesetze im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes angepasst.
Kernstück war zum einen der erste Teil der Steuerreform, die mit
1.1.2004 in Kraft tritt und die Pensionssicherungsreform.
Die 1. Etappe der Steuerreform, die speziell die unteren
Einkommensschichten entlastet, beinhaltet eine Steuerfreistellung für
Jahresbruttoeinkommen bis zu 14.500 Euro - damit sind über 2,4 Mio.
Österreicher nicht mehr steuerpflichtig. Weiters sind seit 1.1.2004
Studiengebühren sowie Breitband-Internetanschlüsse als Werbungskosten
absetzbar. Die begünstigte Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen
- nicht entnommene Gewinne bis 100.000 Euro werden mit dem halben
Durchschnittssteuersatz besteuert - begünstigt über 120.000
Unternehmen.
Eine soziale, gerechte, ausgewogene und nachhaltige
Pensionssicherungsreform war schon lange hinausgeschoben worden - mit
den Budgetbegleitgesetzen 2003/2004 wurde sie in Verantwortung für
die jüngere Generation umgesetzt. Für die Pensionisten änderte sich
nichts, die Frühpension läuft schrittweise bis 2013 aus. Der
Durchrechenzeitraum wird schrittweise von 15 auf 40 Jahre bis 2008
angehoben, wobei ein Deckel für Verluste von 10 Prozent eingezogen
wurde. Für die Kindererziehung werden pro Kind 3 Jahre von der
Durchrechnungszeit abgerechnet, wobei die Bemessungsgrundlage auf 150
Prozent erhöht wurde. Alle Änderungen im ASVG-System wurden parallel
auch bei den Beamten vollzogen. Gleichzeitig wurden die
Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer bis zu 13 Prozent gesenkt.
OTS0076 2004-03-13/16:18
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