• 13.03.2004, 11:33:17
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  • OTS0044 OTW0044

Konecny: Parlament muss Vorsorge gegen weitere "rechtswidrige" Beschlüsse treffen

Wien (SK) Die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, dass das
Zustandekommen des Budget-Begleitgesetzes "rechtswidrig" war,
bekräftigt die Auffassung der SPÖ-Bundesräte, die die Anfechtung
dieses Gesetzes mit getragen haben, betonte der Vorsitzende der
SPÖ-Bundesratsfraktion, Albrecht K. Konecny, Samstag gegenüber dem
Pressedienst der SPÖ. "Wenn sich auch der Verfassungsgerichtshof
bedauerlicherweise nicht entschließen konnte, deshalb das
Budget-Begleitgesetz aufzuheben, sondern die Rechtswidrigkeit im
Bereich der parlamentarischen Autonomie ansiedelt, so besteht nun im
parlamentarischen Bereich doch dringender Handlungsbedarf." ****

Sowohl im Nationalrat, wie im Bundesrat muss sichergestellt werden,
dass eine solche rechtswidrige Vorgangsweise in Zukunft nicht mehr
vorkommen kann. Konecny kündigte in diesem Zusammenhang eine
SPÖ-Initiative in der nächsten Präsidialsitzung des Bundesrates an.

In diesem Zusammenhang, so betonte Konecny, ist auch der
"Österreich-Konvent" gefordert, um das parlamentarische Verfahren auf
eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen. In diesem
Zusammenhang erinnerte er an die von allen Fraktionen des Bundesrates
getragene Forderung nach einem "Teil-Einspruchsrecht" des
Bundesrates, durch das sichergestellt werden soll, dass bei
Sammelgesetzen - wie es das Budget-Begleitgesetz eines war - dem
Bundesrat die Möglichkeit geboten wird, auch gegen Einzelbestimmungen
- wie in diesem Fall den Abfalljäger-Ankauf - Einspruch zu erheben.
(Schluss) ps/mm

OTS0044    2004-03-13/11:33

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