Club verlangt Gebührenbefreiung bei Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen
Wien (ÖAMTC-Presse) - Beim Finanzamt einen Antrag auf steuerliche
Begünstigung wegen Diabetes gestellt, vom Verkehrsamt zum Amtsarzt
geladen. "Es gibt viele harmlose Anlässe, die unerwartet zu einer
Überprüfung der Fahrtauglichkeit führen", berichtet ÖAMTC-Juristin
Ursula Zelenka. "Verständlich ist, dass sich ein betroffener
Autolenker in dieser Situation völlig der Willkür der Behörden
ausgesetzt fühlt." Der ÖAMTC fordert nun mehr Rechtssicherheit bei
der Weitergabe medizinischer Daten in Führerscheinangelegenheiten.
Im Rahmen des Datenschutzes darf eine Behörde personenbezogene
Daten an eine andere Behörde weiterleiten, sofern sie lebenswichtige
Interessen dieser Person betreffen. "Sieht der Amtsarzt durch die
gesundheitliche Beeinträchtigung einer Person eine Selbstgefährdung
bei der Teilnahme am Straßenverkehr gegeben, wird er die Daten
weitergeben", erläutert Zelenka.
In der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) aus dem
Jahr 1997, die auf einer EU-Richtlinie beruht, sind die
Mindestanforderungen zum Lenken eines Kraftfahrzeuges hinsichtlich
der körperlichen und geistigen Gesundheit enthalten. "Ausdrücklich
genannt werden beispielsweise Zuckerkrankheit, Herz- und
Gefäßkrankheiten, Krankheiten des Nervensystems,
Organtransplantationen oder auch Herzinfarkt", erläutert Zelenka.
Auch bestimmte Medikamente, die eingenommen werden, gehören zu den
Risiken im Straßenverkehr. Aufgabe der Führerscheinbehörde ist es,
gesundheitliche Defizite zu erkennen, eine daraus eventuell
resultierende Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit festzustellen und
im Sinne der Verkehrssicherheit darauf zu reagieren - mit einer
Auflage, Befristung oder Entziehung der Lenkberechtigung.
"Derzeit ist die Vorgehensweise mangels fixer Vorgaben in
Österreich uneinheitlich und in manchen Bundesländern nicht
vorhersehbar, was in den Augen der Betroffenen reine Willkür ist",
kritisiert Zelenka. Die Optik ist vor allem dort schief, wo derselbe
Amtsarzt gleich für verschiedene Bereiche verantwortlich zeichnet: In
manchen Bezirkshauptmannschaften ist oft ein und derselbe Amtsarzt
für Finanz, Wohnbeihilfe, Gesundheit und Verkehrswesen zuständig.
"Es muss eine einheitliche Regelung gefunden werden, ob
beziehungsweise wann eine Weitergabe dieser gesundheitsrelevanten
Daten von verkehrsfremden Behörden, wie Gesundheits- oder Finanzamt,
an die Führerscheinbehörde und deren Amtsarzt gerechtfertigt ist",
fordert Zelenka mehr Klarheit und Rechtssicherheit ein. Der ÖAMTC hat
sich auch mit der Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt sowie der
Volksanwaltschaft in Verbindung gesetzt und sucht mit diesen
Institutionen nach einer gerechten Lösung des Problems.
Gebühren für Führerschein-Verlängerung müssen fallen
Kritik übt die ÖAMTC-Juristin an den Kosten von 45 Euro, die mit
der Neuausstellung eines befristeten Führerscheins verbunden sind.
"Der ÖAMTC hat daher im Rahmen der Stellungnahme zum
Steuerreformgesetz verlangt, die Verlängerung einer befristeten
Lenkberechtigung von Gebühren zu befreien. Immerhin sieht das Gesetz
schon derzeit eine solche Gebührenbefreiung auch für Lkw- und
Busfahrer vor, für die aufgrund des Gesetzes eine allgemeine
Befristung der Lenkberechtigung besteht", sagt Zelenka. "Es wäre
daher fair, dieses Recht auch anderen Personen zu gewähren, die zur
Sicherstellung der Verkehrssicherheit regelmäßige Untersuchungen
vornehmen lassen."
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger
OTS0080 2004-03-12/10:17
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